Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Behinderung haben, die Sie gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL - Taubblindheit