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Feststellung einer Behinderung beantragen

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad Ihrer Behinderung festgelegt.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Behinderung haben, die Sie gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL - Taubblindheit
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind durch Ihre Behinderung bereits länger als sechs Monate in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt.
  • Ihre Behinderung beeinträchtigt sie insoweit, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU): Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland

Zu Beachten

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt unter anderem maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html

§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025