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Umzug nach Hamburg aus einem anderen Bundesland melden

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Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umziehen, müssen Sie sich anmelden. Auch wenn Sie einen neuen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hamburg beziehen, müssen Sie sich anmelden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Hamburg umgezogen sind, müssen Sie sich in Hamburg anmelden. Dies gilt sowohl für Ihre Haupt- als auch für eine Nebenwohnung. 

Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle an, wenn Sie planen sich länger als 6 Monate in Hamburg aufzuhalten.

Teilen Sie mit, wenn Sie eine weitere Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung nutzen.

Bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes müssen Sie sich nicht abmelden.

Ihre Adresse wird im Melderegister eingetragen. Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden Ihre amtlichen Ausweisdokumente geändert.  

Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind aus einem anderen Bundesland nach Hamburg in eine alleinige, eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung gezogen.
  • Sie halten sich für mehr als 6 Monate in Hamburg auf.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz) 
  • sowie gegebenenfalls zusätzlich
    • Ihre eID-Karte oder
    • Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
    • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    • Einzugsdatum,
    • Anschrift der Wohnung sowie
    • Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
  • Bei Einzug in Wohneigentum zusätzlich Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Ihre Personenstandsurkunden im Original (zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, Namenserklärung)
  • gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden

Zu Beachten

Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten. 

Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts. 

Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.

Ab dem 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.

Fristen

Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug an.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin. 
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit und legen sie vor.
  • Sie melden Ihren Wohnsitz um.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Ihre Adresse wird in Ihren amtlichen Dokumenten geändert.
  • Sie erhalten eine Meldebestätigung.
  • Sie bezahlen die Gebühr.

Sie können sich online ummelden:

  • Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte.
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie registrieren sich für die Nutzung.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten ein.
  • Ihre Adresse wird im Melderegister geändert.
  • Sie erhalten gegebenenfalls Adressaufkleber, die Sie über die alte Adresse in Ihren Personalausweis kleben. 
  • Befindet sich in einem Dokument ein Chip, wird die Adresse darauf geändert.
  • Sie erhalten eine amtliche Meldebestätigung.
  • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Dauer

Die Bearbeitung vor Ort dauert in der Regel 10 bis 12 Minuten.

Gebühren

Es fallen Kosten in Höhe von 13,00 EUR pro Person oder Familienverband mit den selben Umzugsdaten an.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, ist dies für Sie kostenfrei.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/index.html

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Letzte Aktualisierung: 07.10.2024