Voraussetzungen
- Sie sind aus einem anderen Bundesland nach Hamburg in eine alleinige, eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung gezogen.
- Sie halten sich für mehr als 6 Monate in Hamburg auf.
Benötigte Unterlagen
- Ihr gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Passersatz)
- sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Ihre eID-Karte oder
- Ihren (elektronischen) Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbestätigung mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
- Bei Einzug in Wohneigentum zusätzlich Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Ihre Personenstandsurkunden im Original (zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, Namenserklärung)
- gegebenenfalls Ausweisdokumente im Original und schriftliche Vollmachten der nicht anwesenden Personen, deren Umzug Sie melden
Zu Beachten
Klären Sie vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle, wenn Sie minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ohne beide Sorgeberechtigten ummelden möchten.
Wenn Sie Ihr minderjähriges Kind, das bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, in Ihre neue Hauptwohnung ohne das andere Elternteil ummelden möchten, benötigen Sie das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Gleiches gilt, wenn Sie die alleinige oder Hauptwohnung Ihres minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils ummelden möchten.
Ab dem 16. Lebensjahr können sich Minderjährige ohne Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ummelden.
Fristen
Melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Umzug an.