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Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

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Wenn Sie durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind, können Sie soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen.

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Beschreibung der Leistung

Als Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg

  • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
  • im sowjetischen Sektor Berlins oder
  • in den Staaten des Ostblocks

aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, können Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben. Auch als familienangehörige und hinterbliebene Person können Sie einen Anspruch haben.

Wenn Sie Leistungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise die Inhaftierte Person wurden während der Haft gesundheitlich geschädigt.

Benötigte Unterlagen

  • Rehabilitierungsbescheinigung

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Entscheidung über Ihren Antrag.

Dauer

Selten unter 12 Monaten

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Häftlingshilfegesetz (HHG):

www.gesetze-im-internet.de/hhg/__4.html

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: politischer Gewahrsam Beschädigtenrente

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024