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Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

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Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
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Beschreibung der Leistung

Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.

Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • der Betroffene ist an den Folgen einer Schädigung gestorben
  • Sie erhalten keine Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Nachweise

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Es muss zunächst ein Antrag gestellt werden, der dann geprüft wird. Das weitere Verfahren ist dann vom Einzelfall abhängig.

Dauer

vom Einzelfall abhängig

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 22 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__22.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen Elternrente Hinterbliebenengeld Waisenrente Witwenrente

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024