Beschreibung der Leistung
Ist der Betroffene an den Folgen einer Schädigung gestorben, erhalten Sie als Hinterbliebene/-r auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes.
Dies gilt nicht, soweit Sie bereits Versorgung auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes oder auf Grund von Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, erhalten.