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Schwerbehindertenausweis beantragen

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Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder Sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Schwerbehindertenausweis nur so lange ausgestellt werden, wie Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Sie können mit dem Schwerbehindertenausweis sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen, als auch bestimmte Rechte und entsprechende– je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl – Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „ G", „ aG", „ H", „ Bl" oder „ Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine gültige Wertmarke.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
  • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

Benötigte Unterlagen

  • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
  • Passfoto (ab dem 10. Lebensjahr)
  • für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten zusätzlich: gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland

Zu Beachten

Auf die Rückseite des Passfotos müssen Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum schreiben, sowie das Aktenzeichen der Stelle, die den Schwerbehindertenausweis ausstellt.

Fristen

Es gibt keine Antragsfristen.



Der Schwerbehindertenausweis wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

Wenn das nicht der Fall sein sollte,

  • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben
  • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises,

können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.

Dauer

2 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch  (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html



Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024