Hamburg.deHamburg ServiceÜbernahme der Miet-/Energieschulden

Übernahme der Miet-/Energieschulden

  •  
Bei drohendem Wohnungsverlust sollten Sie sich direkt an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Ihrem Bezirk wenden. Diese kann bei Bedarf Mietschulden als Darlehen oder Beihilfe übernehmen. Auch übernehmen Sie die Verhandlungen, um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern.
  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, werden Sie beraten, um das noch bestehende Mietverhältnis zu sichern. Dazu verhandeln die Fachstellen mit Vermietern, Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern und vermitteln weitergehende Hilfen.
Bei Mietschulden können diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe übernommen werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Antragserfordernis: Leistungen werden gewährt, wenn sie von einer anspruchsberechtigten Person beantragt werden (§ 37 SGB II).
  • Leistungsberechtigung: Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen, sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird
  • Schulden: Ansprüche aus rückständigen Forderungen (z.B. des Vermieters oder eines Energieversorgungsunternehmens wegen nicht bezahlter Rechnungen), die zu begleichen sind (dies ist z.B. nicht der Fall, wenn Ansprüche verjährt sind) und die einen solchen Umfang angenommen haben, dass sie durch das zur Verfügung stehende Einkommen nachweislich nicht oder nur unvollständig an den Vermieter oder das Energieversorgungsunternehmen gezahlt werden können.
  • Gerechtfertigte Leistung: wenn die leistungsberechtigte Person über keine oder nicht ausreichende Selbsthilfemöglichkeiten verfügt und durch eine Schuldenübernahme die aktuell genutzte Unterkunft tatsächlich erhalten und langfristig gesichert werden kann bzw. mit einem Wohnungsverlust vergleichbare Notlage behoben werden kann
  • Notwendige Leistung: Die Übernahme von Schulden ist notwendig, wenn die Notlage anders nicht abgewendet werden kann. Die Übernahme der Schulden ist im Regelfall nicht notwendig, wenn die Wohnungslosigkeit nicht vermieden werden kann.

Benötigte Unterlagen


Alle Unterlagen, die das Mietverhältnis und das Einkommen betreffen (auch Vermögen und Schulden)

Zu Beachten

keine Besonderheiten

Fristen



Antragserfordernis ohne besondere Frist, aber mietrechtliche und vollstreckungsrechtliche Fristen sind einzuhalten

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Übernahme der Miet- bzw. Energieschulden stellen Sie bei der für Sie zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Welche Fachstelle für Sie zuständig ist, können Sie im Behördenfinder ermitteln.

Bitte fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Nachweise und Unterlagen, die Ihr Mietverhältnis bzw. Verhältnis mit dem Energieversorger betreffen, bei.

Ihre zuständige Fachstelle wird Sie nach der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen zu einem Termin einladen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Der zuständige Standort von Jobcenter team.arbeit.hamburg führt die Leistungsgewährung durch und versendet den Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt und danach vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 8 und 9 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Mieteschulden Mietschulden

Letzte Aktualisierung: 03.10.2024