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Schulden Miete / Wasser / Heizung / Energie Übernahme beantragen

Sie können Ihre Miet-, Wasser-, Heizung- oder Energiekosten nicht mehr bezahlen und haben deshalb Schulden? Wenn Ihnen daher der Verlust Ihrer Wohnung droht, finden Sie hier Hilfe und Unterstützung.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre Miete oder Ihre Miet-, Wasser-, Heizung- oder Energiekosten nicht mehr zahlen können und befürchten müssen, dadurch Ihre Wohnung zu verlieren, können Sie Hilfe erhalten. Die Mitarbeitenden der zuständigen Stelle beraten Sie und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfen möglich sind. Die zuständige Stelle unterstützt Sie mit dem Ziel, dass Sie in Ihrer Wohnung bleiben können. Dafür sprechen die Mitarbeitenden der zuständigen Stelle zum Beispiel mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, mit dem Amtsgericht oder auch mit Gerichtsvollziehern. Oft lässt sich so eine Kündigung der Wohnung noch abwenden. Wenn Sie Miet-, Wasser-, Heizungs- oder Energieschulden haben, kann die zuständige Stelle Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch Geld geben, damit Sie Ihre Schulden begleichen können. Das kann ein Darlehen sein, das Sie später zurückzahlen müssen, oder eine Beihilfe, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie reichen einen Antrag auf Übernahme Ihrer Miet-, Wasser-, Heizungs- und/oder Energieschulden bei der zuständigen Stelle ein.
  • Sie sind erwerbsfähig.
  • Sie erhalten Bürgergeld für die Begleichung Ihrer Miet-, Wasser- und Heizkosten.
  • Sie haben Schulden bei Ihrem Vermieter beziehungsweise Ihrer Vermieterin oder einem Wasser-, Heizung- oder Energieversorgungsunternehmen. Die Schulden sind nicht verjährt und müssen von Ihnen bezahlt werden, aber Ihr Einkommen reicht nicht aus, um diese Schulden ganz oder teilweise zu bezahlen
  • Wenn die zuständige Stelle Ihre Schulden übernimmt, ist absehbar, dass Ihr Mietverhältnis erhalten bleiben kann und langfristig gesichert ist.
  • Die Übernahme Ihrer Schulden ist notwendig, da Ihre Notlage anders nicht abgewendet werden kann und Ihnen sonst die Wohnungslosigkeit droht.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen, die das Mietverhältnis und das Einkommen betreffen, zum Beispiel

  • Mietvertrag und aktueller Leistungsbescheid des Leistungsträgers
  • Kontoauszüge
  • Forderungsschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide

Zu Beachten

Es gibt keine keine Besonderheiten.

Fristen

Einen Antrag können Sie jederzeit stellen, es gibt keine Frist. Wichtig ist aber, dass Sie die Fristen im Mietrecht und bei Zwangsvollstreckungen beachten. Deshalb sollten Sie sich möglichst früh an die zuständige Stelle wenden – am besten, sobald Sie merken, dass es Schwierigkeiten mit der Zahlung Ihrer Miet-, Wasser-, Heizungs- und/oder Energiekosten gibt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und kommt bei fehlenden Unterlagen oder Informationen wieder auf Sie zu.
  • Die zuständige Stelle lädt Sie zu einem persönlichen Gesprächstermin ein.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 8 und 9 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Mieteschulden Mietschulden

Letzte Aktualisierung: 05.11.2025