Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Ihre Miete oder Ihre Miet-, Wasser-, Heizung- oder Energiekosten nicht mehr zahlen können und befürchten müssen, dadurch Ihre Wohnung zu verlieren, können Sie Hilfe erhalten. Die Mitarbeitenden der zuständigen Stelle beraten Sie und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Hilfen möglich sind. Die zuständige Stelle unterstützt Sie mit dem Ziel, dass Sie in Ihrer Wohnung bleiben können. Dafür sprechen die Mitarbeitenden der zuständigen Stelle zum Beispiel mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, mit dem Amtsgericht oder auch mit Gerichtsvollziehern. Oft lässt sich so eine Kündigung der Wohnung noch abwenden. Wenn Sie Miet-, Wasser-, Heizungs- oder Energieschulden haben, kann die zuständige Stelle Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch Geld geben, damit Sie Ihre Schulden begleichen können. Das kann ein Darlehen sein, das Sie später zurückzahlen müssen, oder eine Beihilfe, die Sie nicht zurückzahlen müssen.