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Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

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Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.    
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Beschreibung der Leistung

Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente. 

Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern    

Benötigte Unterlagen

  • Kontonachweis
  • gegebenenfalls Kontovollmacht

Zu Beachten

Keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber).   

Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei

  • auf ein Konto der empfangsberechtigten Person oder
  • auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt

als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.

In besonderen Fällen können Sie die Auszahlung als Barauszahlung bei dem Versorgungsamt erhalten.

Dauer

vom Einzelfall abhängig

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 38 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Elternrente Hinterbliebenengeld Waisenrente Witwenrente Kriegsopfer

Letzte Aktualisierung: 17.09.2024