Beschreibung der Leistung
Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Auskunft basiert auf den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes, das inzwischen außer Kraft getreten ist. Gleichartige Leistungen werden nun auf Grundlage des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erbracht. In Kürze können wir Ihnen auch hierzu nähere Informationen geben. Bis dahin wenden Sie sich bei diesbezüglichen Anliegen an die am Ende dieser Seite aufgeführte Stelle.
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.
Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden.