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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

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Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen haben, können Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. Mit dem Beiblatt und der Wertmarke können Sie kostenlos im Personennahverkehr fahren und/oder eine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeug-Steuer erhalten.

Damit Sie die kostenfreie Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr kaufen. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen oder bestimmte Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerk sind, kann Ihre Eigenbeteiligung entfallen. Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kraftfahrzeug-Steuer zu erhalten.

Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis bestimmte Merkzeichen hinterlegt sind, gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Ihnen ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden: G, aG, Bl, H, Gl.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag formlos telefonisch, per Post oder Mail stellen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarkemit Eigenbeteiligungerfüllen, wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt. Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen zugesandt, sobald Sie die Eigenbeteiligung gezahlt haben.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Dauer


  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke circa wenige Tage

  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen

  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

Gebühren

Das Beiblatt mit Wertmarke kann von Ihnen gegen eine Eigenbeteiligung erworben werden.



Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Rechtsgrundlage

§ 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3a.html



§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html



§ 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB) IX

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Schwerbehindertenausweis Merkzeichen Beiblatt Kfz-Steuer Ermäßigung unentgeltliche Beförderung Wertmarke Fahrkarte

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024