Voraussetzungen
- Sie wollen in Deutschland als Pflegefachkraft arbeiten.
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
- Sie sind zuverlässig für die Arbeit und haben keine Vorstrafen.
- Sie können psychisch und physisch in dem Beruf arbeiten.
- Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat: Eheurkunde
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise über Ihre relevanten Berufserfahrungen oder Kenntnisse
- Gegebenenfalls: Zusage für einen Arbeitsplatz oder Arbeitsvertrag
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung.
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, ist abhängig von Ihrem Fall, Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie wann einreichen müssen. Und teilt Ihnen auch mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.
Zu Beachten
Ihre Berufsqualifikation ist nicht gleichwertig und die Unterschiede sind zu groß? Dann können Sie vielleicht mit einem partiellen Berufszugang in dem Beruf arbeiten. Mit dem partiellen Berufszugang können Sie auch ohne Anerkennung in dem Beruf arbeiten und nur bestimmte Aufgaben als Pflegefachperson übernehmen. Die zuständige Stelle kann Sie informieren.
Sie möchten nur manchmal und für kurze Zeit in Deutschland Dienstleistungen anbieten? Dann brauchen Sie meistens keine staatliche Erlaubnis. Die zuständige Stelle kann Sie hierzu genauer informieren.
Sie können einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen. Den Antrag können Sie online auf der Internetseite der Europäischen Kommission stellen. Der Europäische Berufsausweis ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Er gilt nur für Länder der EU und bestimmte Berufe.
Im Erlaubnisverfahren erfolgt auch die Prüfung der Gleichwertigkeit (Anerkennungsverfahren). Für das Ergebnis der Prüfung können Sie einen separaten Bescheid beantragen.
Fristen
Keine