Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Funktionszeiten der Finanzbehörde als Enteignungsbehörde sind
- montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr sowie
- freitags und an Werktagen vor arbeitsfreien Tagen von 9:00 bis 14:00 Uhr.
Um in der gegenwärtigen Situation eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen und verfahrensleitenden Schriftsätzen durch die Enteignungsbehörde gewährleisten zu können, sind Anträge und Schriftsätze ab sofort
- schriftlich an das Postfach der Enteignungsbehörde unter:
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde als Enteignungsbehörde
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschrieben und gescannt als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach der Enteignungsbehörde unter enteignungsbehoerde@fb.hamburg.de zu richten.
Es wird empfohlen, neue Antragstellungen außerdem telefonisch bei der Geschäftsstelle der Enteignungsbehörde, Tel: 040 / 428 23-1690, anzukündigen.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Enteignung Finanzbehörde als Enteignungsbehörde Enteignungsverfahren Entschädigung bei Enteignung Besitzeinweisung Rechtsabteilung Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung) - Enteignungsbehörde
Letzte Aktualisierung: 12.10.2024