Hamburg.deHamburg ServiceEnteignungsbehördeFinanzbehörde

Finanzbehörde

Enteignungsbehörde

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Informationen

Zu Beachten

Die Funktionszeiten der Finanzbehörde als Enteignungsbehörde sind
 
- montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr sowie
- freitags und an Werktagen vor arbeitsfreien Tagen von 9:00 bis 14:00 Uhr.
 
Um in der gegenwärtigen Situation eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen und verfahrensleitenden Schriftsätzen durch die Enteignungsbehörde gewährleisten zu können, sind Anträge und Schriftsätze ab sofort
 
- schriftlich an das Postfach der Enteignungsbehörde unter:
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde als Enteignungsbehörde
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
 
- und zusätzlich per E-Mail (unterschrieben und gescannt als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach der Enteignungsbehörde unter enteignungsbehoerde@fb.hamburg.de zu richten.
 
Es wird empfohlen, neue Antragstellungen außerdem telefonisch bei der Geschäftsstelle der Enteignungsbehörde, Tel: 040 / 428 23-1690, anzukündigen.

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2024