Verfahrensablauf
- Ob eine Nutzungsänderung unter Umständen genehmigungsfrei ist, können Sie vorab im Rahmen einer gebührenpflichtigen Bauberatung in Erfahrung bringen.
- Für die Nutzungsänderung müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Nach Einreichen des Bauantrages durch eine bauvorlageberechtigte Person, mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Über den Ausgang der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang des beantragten Vorhabens und kann 1 bis 3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.
Gebühren
Nutzungsänderung, in deren Zusammenhang keine oder nur geringfügige genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen durchgeführt werden: 66,84 EUR - 3.600,00 EUR
Bei Neu-,Um- und Anbauten richten sich die Gebühren nach den anrechenbaren oder nach den Herstellungskosten:
- für je 1.000,00 EUR der anrechenbaren Kosten: 20,50 EUR
- für je 1.000,00 EUR der Herstellungskosten: 13,70 EUR
Mindestgebühr: 64,70 EUR im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Mindestgebühr: 129,40 EUR im konzentrierten Genehmigungsverfahren
Bauberatung: 32,80 EUR