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Elterngeld beantragen

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Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, können Sie Elterngeld beantragen, um Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.
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Beschreibung der Leistung

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Wenn Sie Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld (BEG)
  • Elterngeld Plus (EGP)
  • Partnerschaftsbonusmonate (PBM)

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. 

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Original)
  • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung A (Bescheinigung der Krankenkasse / Versicherung / Personalabteilung)
  • Bescheinigung B (Nachweis über Elternzeit oder Teilzeit bis 32 Stunden vom Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber)
  • Bescheinigung C (Nachweis über schwangerschaftsbedingte Erkrankung)
  • Verdienstabrechnungen mindestens 14 Monate vor Geburt des Kindes
  • Steuerbescheid aus dem Jahr vor Geburt des Kindes
  • Einkommensprognose bei Einkommen während des Elterngeldbezuges

Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen von Ihnen benötigt. Sie werden im Verlaufe des Verfahrens entsprechend informiert.

Zu Beachten

Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Fristen

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teil Ihnen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.

Dauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§§1 - 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Elternzeit Erziehungsgeld Familiengeld

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024