Beschreibung der Leistung
Wenn Sie arbeiten können, aber nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bekommen. Das Bürgergeld sichert Ihren Lebensunterhalt und ermöglicht Ihnen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können Bürgergeld erhalten.
Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.
In bestimmten Situationen können Sie mehr Geld erhalten. Dies gilt beispielsweise für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen.
Der Regelbedarf soll Ihre Kosten für Essen, Kleidung, Körperpflege, Strom, Internet und alltägliche Bedürfnisse decken. Im Regelbedarf ist ein Betrag zum Sparen enthalten. Das heißt, Sie müssen für Anschaffungen sparen und diese selbst kaufen. Für bestimmte Anschaffungen können Sie zusätzlich Geld erhalten. Zum Beispiel für die Erstausstattung Ihrer Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt.
Im ersten Jahr Ihres Leistungsbezugs werden auch Ihre Nettokaltmiete und Ihre Betriebskosten übernommen. Ab dem 2. Jahr wird Ihre Miete übernommen, wenn sie angemessen ist. Angemessene Heizkosten können auch übernommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links".
Für Ihre Kinder erhalten Sie Leistungen für "Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (BuT). Zum Beispiel für Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Schulbedarf oder Nachhilfe. Der Schulbedarf für schulpflichtige Kinder bis 15 Jahre wird automatisch mit beantragt, wenn Sie Bürgergeld beantragen. . Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links".
Sie können auch die Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie daraus resultierende Pflichten verletzen, Termine oder Meldungen ohne nachvollziehbare Gründe versäumen, kann Ihr Bürgergeld reduziert oder versagt werden.