Beschreibung der Leistung
Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld.
Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. Gleichzeitig erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten.
Wer Bürgergeld bekommt, muss daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann.
Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, bekommen Sie seit dem 01.01.2023 Bürgergeld.
Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erhalten Sie einen pauschalen Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes (Regelbedarf). Er deckt Bedürfnisse wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab und wird jährlich angepasst. Für 2024 gelten bei den Regelbedarfsstufen (RBS) folgende Beträge:
- Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563,00 EUR (RBS 1)
- Volljährige Partner: 506,00 EUR (RBS 2)
- übrige volljährige Personen von 18 - 24 Jahren und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausziehen (18 - 24 Jahre): 451,00 EUR (RBS 3)
- Kinder von 14 - 17 Jahren: 471,00 EUR (RBS 4)
- Kinder von 6 - 13 Jahren: 390,00 EUR (RBS 5)
- Kinder von 0 - 5 Jahren: 357,00 EUR (RBS 6)
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten zusätzlich einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR (RBS 3-6).
Wenn Sie aufgrund besonderer Situationen mehr Geld benötigen, können Sie zusätzliche Leistungen erhalten. Dies gilt beispielsweise für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung übernommen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung übernommen (Nettokaltmiete). Ab dem zweiten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten nur noch übernommen, wenn sie angemessen sind. Heizkosten werden auch im ersten Jahr nur im angemessenen Umfang übernommen. Welche Kosten angemessen sind, hängt vom Ort ab, in dem Sie wohnen.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und bei Ihren Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, können Sie Bürgergeld nur bekommen, wenn Sie eine Zusicherung des Jobcenters haben. Die Zusicherung müssen Sie beantragen. In Notfällen, in denen Ihr Lebensunterhalt gefährdet ist, können Sie auf gesonderten Antrag ein Darlehen bekommen.
Im Regelbedarf ist bereits ein Betrag zum Sparen enthalten. Das heißt, Sie müssen Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen vom aus dem Regelsatz angesparten Geld bezahlen. Sie können in bestimmten Situationen auch einmalige Unterstützung erhalten. Beispiele dafür sind die Erstausstattung der Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt.
Sie können die Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Für Ihre Kinder erhalten Sie Leistungen für "Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (BuT). Diese werden mit dem Hauptantrag automatisch mit beantragt, beispielsweise für
Schulausflüge, Mittagsverpflegung, Schulbedarf oder Nachhilfe.
Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie zusammenleben, berücksichtigt.
Das Bürgergeld kann wegen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen gemindert werden. Wenn Sie Absprachen zur Mitwirkung nicht einhalten, können diese Pflichten für Sie rechtlich verbindlich festgelegt werden. Eine Leistungsminderung erfolgt nicht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder dies zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Sie haben die Möglichkeit, die Umstände Ihres Falles vorzutragen.