Bürgergeld beantragen

Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie arbeiten können, aber nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bekommen. Das Bürgergeld sichert Ihren Lebensunterhalt und ermöglicht Ihnen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können Bürgergeld erhalten.



Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.



In bestimmten Situationen können Sie mehr Geld erhalten. Dies gilt beispielsweise für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen.



Der Regelbedarf soll Ihre Kosten für Essen, Kleidung, Körperpflege, Strom, Internet und alltägliche Bedürfnisse decken. Im Regelbedarf ist ein Betrag zum Sparen enthalten. Das heißt, Sie müssen für Anschaffungen sparen und diese selbst kaufen. Für bestimmte Anschaffungen können Sie zusätzlich Geld erhalten. Zum Beispiel für die Erstausstattung Ihrer Wohnung oder bei Schwangerschaft und Geburt.



Im ersten Jahr Ihres Leistungsbezugs werden auch Ihre Nettokaltmiete und Ihre Betriebskosten übernommen. Ab dem 2. Jahr wird Ihre Miete übernommen, wenn sie angemessen ist. Angemessene Heizkosten können auch übernommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links".



Für Ihre Kinder erhalten Sie Leistungen für "Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" (BuT). Zum Beispiel für Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Schulbedarf oder Nachhilfe. Der Schulbedarf für schulpflichtige Kinder bis 15 Jahre wird automatisch mit beantragt, wenn Sie Bürgergeld beantragen. . Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links".



Sie können auch die Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.



Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie daraus resultierende Pflichten verletzen, Termine oder Meldungen ohne nachvollziehbare Gründe versäumen, kann Ihr Bürgergeld reduziert oder versagt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und kein Geld von anderen Stellen (zum Beispiel Wohngeld) oder Personen (zum Beispiel Unterhalt) bekommen oder Ihr Einkommen nicht ausreicht.
  • Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, müssen Sie zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Kommen Sie aus einem EU-Staat, müssen Sie in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben.


Wenn Sie unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und bei Ihren Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, brauchen Sie eine Zusicherung zum Umzug des Jobcenters damit die Kosten übernommen werden können.

Benötigte Unterlagen

  • Falls Sie den Online-Dienst nicht nutzen: Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument:
    • Personalausweis oder
    • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen wie Gehalt, Lohn, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen wie Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge, Krypto
  • Nachweise über Ausgaben wie Miete, Betriebskosten, Heizkosten, Wasser, Versicherungen
  • Gegebenenfalls: Nachweise über früheren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)

Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:

  • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
  • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber) beziehungsweise Gehaltsabrechnungen

Zu Beachten

Seit dem 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehungsweise Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt.

In Notfällen, in denen Ihr Lebensunterhalt gefährdet ist, können Sie auf gesonderten Antrag ein Darlehen bekommen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Verfahrensablauf

Bürgergeld können Sie online oder schriftlich beantragen.

Bürgergeld online beantragen:

  • Sie rufen den Online-Dienst im Internet auf.
  • Sie folgen den Anweisungen und füllen den Antrag online aus.
  • Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, können Sie diese direkt hochladen oder später nachreichen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.

Bürgergeld schriftlich beantragen:

  • Sie nehmen Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter auf. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, finden sie unter der Standortsuche (siehe "Links")
  • Das zuständige Jobcenter bespricht mit Ihnen gemeinsam Ihr Anliegen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Sie finden die Antragsvordrucke auch im Internet (siehe "Links").
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus. Hierbei können Sie Hilfe von der zuständigen Stelle bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen.
  • Sie geben Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.

Dauer

Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen und Informationen mit Ihrem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage.

Gebühren

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei. 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_2

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 08.12.2025