Beschreibung der Leistung
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht.
Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel:
- Sie erwarten ein Kind und benötigen eine neue Ausstattung und Kleidung.
- Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Scheidung neu anschaffen.
- Sie benötigen orthopädische Schuhe oder müssen diese reparieren lassen
- Sie müssen therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen.
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.