Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen

Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht.



Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel:

  • Sie erwarten ein Kind und benötigen eine neue Ausstattung und Kleidung.
  • Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Scheidung neu anschaffen.
  • Sie benötigen orthopädische Schuhe oder müssen diese reparieren lassen
  • Sie müssen therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht selbst finanziell decken.
  • Die Zahlung der einmaligen Leistung ist notwendig.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise
  • gegebenenfalls: Nachweis über Vermögen
  • gegebenenfalls: Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
  • Nachweise über den Verwendungszweck der Leistung (zum Beispiel Mutterpass, Rezept, Rezept, Kostenvoranschläge)

Je nach Lage Ihres Falls können weitere oder andere Unterlagen notwendig sein. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Zu Beachten

Sie dürfen die Einmalige Leistung ausschließlich für den angegebenen Zweck verwenden.

Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und bei Bedarf ein Antragsformular. Alternativ können Sie die Leistungen auch online beantragen.
  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.
  • Die zuständige Stelle zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung (Gutschein) zu.

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.

Gebühren

Wenn Sie ein Bankkonto haben, ist die Leistung kostenfrei.



Wenn der Darlehensbetrag an Sie ausgezahlt werden soll und Sie kein eigenes Bankkonto haben, können Kosten entstehen. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 06.06.2026