Beschreibung der Leistung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich
- Ihr Gesamteinkommen verringert hat
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Eine Minderung der Wohngeldleistungen kann Sie betreffen, wenn sich
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
- Ihr Einkommen erhöht oder
- ihre Miete oder Belastung verringern.
Darüber kann die Wohngelddienststelle von Amts wegen entscheiden und Rückforderungen geltend machen. Bitte teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.