Hamburg.deHamburg ServiceWohngeld Änderungen mitteilen

Wohngeld Änderungen mitteilen

Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Während Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf ein höheres Wohngeld stellen, wenn:

  • Ihr Gesamteinkommen gesunken ist,
  • mehr Personen in Ihrem Haushalt leben oder
  • Ihre Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind.

Diese Änderungen können zu mehr Wohngeld führen. Sie führen aber nicht unbedingt zu mehr Wohngeld.


Änderungen, die Ihr Wohngeld mindern könnten, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Um Ihren Wohngeldantrag ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
    • Ihr Gesamteinkommen ist um mehr als 15% gesunken ist.
    • Es leben weniger Menschen mit Ihnen in Ihrem Haushalt zusammen?
    • Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum sind um mehr als 15% gestiegen.
  • Die Änderungen sind nachweisbar und relevant für die Berechnung des Wohngeldes.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
    • Nachweise über weitere Einkommen
    • Nachweise bei Eigentum
    • Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
    • Einkommensprognose bei Selbständigen
    • Schwerbehindertennachweis
    • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Fristen

Das Wohngeld wird ab dem Tag erhöht, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Eine Erhöhung für die Zeit davor ist normalerweise nicht möglich.

Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch über die Änderungen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
  • Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Ihr Wohngeld wird angepasst.

Dauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderung so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Änderungsmitteilung geprüft.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html



 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Mietzuschuss Wohngeldangelegenheiten Lastenzuschuss Wohngeldbescheid

Letzte Aktualisierung: 18.11.2025