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Wohngeld Änderungsmitteilung

Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.

Beschreibung der Leistung

Teilen Sie der zuständigen Wohngeldstelle mit, wenn sich Änderungen bezüglich Ihres Wohngeldes


ergeben haben.



Die Änderungen können zu einer Erhöhung oder zu einer Verringerung Ihres Wohngeldes führen.



Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen könnten, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Um Ihren Wohngeldanspruch ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:

  • Ihr Gesamteinkommen erhöht oder verringert sich um mehr als 15%.
  • Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt hat sich geändert.
  • Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum verringern oder erhöhen sich um mehr als 15%.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen.



Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:

  • Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
  • Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
    • Nachweise über weitere Einkommen
    • Nachweise bei Eigentum
    • Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
    • Einkommensprognose bei Selbständigen
    • Schwerbehindertennachweis
    • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Damit Sie Wohngeld nicht rechtwidrig in Anspruch nehmen, darf die zuständige Stelle Ihre Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Teilen Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, der zuständigen Wohngeldstelle unverzüglich mit.

Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch über die Änderungen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
  • Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderungsmitteilung so schnell wie möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen.

Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile: Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag geprüft, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie verlieren kein Wohngeld, wenn der Anspruch weiter besteht.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025