Voraussetzungen
Um Ihren Wohngeldanspruch ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
- Ihr Gesamteinkommen erhöht oder verringert sich um mehr als 15%.
- Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt hat sich geändert.
- Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum verringern oder erhöhen sich um mehr als 15%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen.
Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:
- Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
- Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
- Nachweise über weitere Einkommen
- Nachweise bei Eigentum
- Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
- Einkommensprognose bei Selbständigen
- Schwerbehindertennachweis
- gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Damit Sie Wohngeld nicht rechtwidrig in Anspruch nehmen, darf die zuständige Stelle Ihre Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Teilen Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, der zuständigen Wohngeldstelle unverzüglich mit.
Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.