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Wohngeld Änderungsmitteilung

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Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug

  • Ihr Einkommen,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder
  • Ihre Miete oder Belastung

verändern, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen.

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Beschreibung der Leistung

Sie sind verpflichtet der Wohngeldbehörde mitzuteilen, dass es bei Ihnen folgende Änderungen gibt:

  • Verringerung der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
  • Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 % und
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %. 

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Änderung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung oder Erhöhung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %
  • die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung oder Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
 

Benötigte Unterlagen

Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. weitere Einkommen, Nachweise bei Eigentum, Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person, Einkommensprognose bei Selbständigen, Schwerbehindertennachweis etc.) erforderlich sein.

Zu Beachten

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Nach dem Eingang der Änderungsmitteilung nimmt die Wohngelddienststelle eine Prüfung des Wohngeldanspruchs vor.
Sie erhalten einen neuen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Im Durchschnitt dauert es 17 Wochen (Durchschnittswert Stand Juli 2024), bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt.

Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024