Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich sind:
- die Höhe Ihres Gesamteinkommens
- die Höhe Ihrer Miete oder Belastung bei Wohneigentum
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe deren Einkommen.
Wohngeld müssen Sie schriftlich beantragen.
Benötigte Unterlagen
Nachweis der Wohnkosten bzw. der Belastung:
- Mietvertrag / Mietänderungsschreiben bzw. Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder bei Wohneigentum Kaufvertrag und Darlehnsverträge & Tilgungspläne mit Zahlungsbelegen
- Wassergeldabrechnung /Ersteinstufung der Wasserabschläge
Nachweis zum Haushaltseinkommen:
- Verdienstabrechnungen / Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung
- Vollständiger Bescheid von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag
- Vollständiger Bescheid über BAföG, BAB
- Bescheid über Elterngeld
- Einkommen aus Unterhalt, Bescheid über Unterhaltsvorschuss
Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. weitere Einkommen, Nachweise bei Eigentum, Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person, Einkommensprognose bei Selbständigen, Schwerbehindertennachweis etc.) erforderlich sein.
Zu Beachten
Heizkostenzuschuss II
Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zum 1. Dezember 2022 hat Hamburg bereits den Heizkostenzuschuss II an etwa 13.500 wohngeldberechtigte Hamburger Haushalte ausgezahlt.
Haushalte, die im Dezember erstmals Wohngeld erhalten, werden den Heizkostenzuschuss voraussichtlich im Januar 2023 bekommen. Die Auszahlung erfolgt automatisiert – es braucht kein Antrag gestellt werden.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats beginnend gezahlt, in dem der Antrag in einer Wohngelddienststelle eingeht.