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Wohngeld Beratung

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Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
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Beschreibung der Leistung

Wohngeld soll Sie von den Wohnkosten entlasten und Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen.
 
Das Wohngeldgesetz sieht bundesrechtlich festgelegte Höchstbeträge für Miete bzw. Belastung vor. 
 
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.
 
Bei weiteren Fragen zum Antrag können Sie die Hotline anrufen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentlich sind:

  • die Höhe Ihres Gesamteinkommens
  • die Höhe Ihrer Miete oder Belastung bei Wohneigentum
  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe deren Einkommen.

Wohngeld müssen Sie schriftlich beantragen.

Benötigte Unterlagen

Nachweis der Wohnkosten bzw. der Belastung:

  • Mietvertrag / Mietänderungsschreiben bzw. Bescheinigung der Vermieterin / des Vermieters oder bei Wohneigentum Kaufvertrag und Darlehnsverträge & Tilgungspläne mit Zahlungsbelegen
  • Wassergeldabrechnung /Ersteinstufung der Wasserabschläge

Nachweis zum Haushaltseinkommen:

  • Verdienstabrechnungen / Verdienstbescheinigung oder Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilung
  • Vollständiger Bescheid von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld / Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag
  • Vollständiger Bescheid über BAföG, BAB
  • Bescheid über Elterngeld
  • Einkommen aus Unterhalt, Bescheid über Unterhaltsvorschuss

Im Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. weitere Einkommen, Nachweise bei Eigentum, Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person, Einkommensprognose bei Selbständigen, Schwerbehindertennachweis etc.) erforderlich sein.

Zu Beachten

Heizkostenzuschuss II
Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum September bis Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zum 1. Dezember 2022 hat Hamburg bereits den Heizkostenzuschuss II an etwa 13.500 wohngeldberechtigte Hamburger Haushalte ausgezahlt.
Haushalte, die im Dezember erstmals Wohngeld erhalten, werden den Heizkostenzuschuss voraussichtlich im Januar 2023 bekommen. Die Auszahlung erfolgt automatisiert – es braucht kein Antrag gestellt werden.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats beginnend gezahlt, in dem der Antrag in einer Wohngelddienststelle eingeht.

Verfahrensablauf

Anträge auf Wohngeld können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid.  

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Im Durchschnitt dauert es 17 Wochen (Durchschnittswert Stand Juli 2024), bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt.

Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 06.09.2024