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Wohngeld Erhöhung

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Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich

  • Ihr Einkommen verringert,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung erhöht haben.
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Beschreibung der Leistung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich

  • Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. 
Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des zu berücksichtigenden Einkommens um mehr als 15 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Benötigte Unterlagen

Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Zu Beachten

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Diesen Antrag können Sie an die für Sie zuständige Wohngelddienststellen senden. Es ist ausreichend den Antrag schriftlich zu stellen – persönliche Vorsprachen sind nicht notwendig.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid. 

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Im Durchschnitt dauert es 17 Wochen (Durchschnittswert Stand Juli 2024), bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt.

Ggf. längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld ausgezahlt werden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes - Erhöhung

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024