Voraussetzungen
Sie sind weiterhin wohngeldberechtigt sein.
Für einen Mietzuschuss sind Sie wohngeldberechtigt, wenn Sie:
- Mieterin oder Mieter von Wohnraum sind,
- Untermieterin oder Untermieter von Wohnraum sind,
- in einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung wohnen,
- Heimbewohnerin oder Heimbewohner sind (auch Menschen mit Behinderungen in speziellen Wohnformen),
- eine mietähnliche Nutzungsberechtigung haben (zum Beispiel Dauerwohnrecht),
- Eigentümerin oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, Geschäftshauses oder Gewerbebetriebes sind, in dem Sie selbst wohnen,
- in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen, das auch Geschäftsräume enthält, die es nicht als Eigenheim einstufen lassen,
- eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle haben, bei der der Wohnbereich nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist,
- in einem Frauenhaus leben, auch wenn das Entgelt tageweise berechnet wird,
- durch die Obdachlosenbehörde in Unterkünfte eingewiesen wurden.
Für einen Lastenzuschuss sind Sie wohngeldberechtigt, wenn Sie:
- Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind,
- eine Kleinsiedlung besitzen,
- eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle besitzen,
- eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle haben, bei der Wohn- und Wirtschaftsteil getrennt sind,
- ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht haben,
- ein Erbbaurecht besitzen oder Anspruch auf die Übertragung eines Gebäudes oder einer Wohnung haben.
In allen Fällen bewohnen Sie den Wohnraum selbst und tragen die damit verbundenen Kosten.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen für eine Weiterleistung von Wohngeld neben dem Antragsdokument auch aktuelle Nachweise einreichen. Alle Veränderungen gegenüber dem endenden Bewilligungszeitraum sind nachzuweisen. Dazu gehören im Allgemein:
- aktuelle Verdienstbescheinigung (Vordruck)
- aktuelle Einkommensnachweise, wie Gehalts-/Verdienstabrechnungen, Rentenanpassungen
- aktuelle BAB-/BAföG-Bescheide
- Bescheide über Elterngeld
- Bescheide über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Grundsicherung
- letzter Steuerbescheid, Selbstauskunft und Anlage zur Selbstauskunft (Vordruck) bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden
Als Nachweis der Wohnkosten beziehungsweise der Belastung:
- Mietänderungsschreiben (aktuelle Mietzusammensetzung und -höhe)
- Nachweis der Mietzahlung (zum Beispiel Kontoauszug)
- gegebenenfalls aktuelle Wassergeldabrechnung von Hamburg Wasser
- aktuelle Darlehensverträge und Tilgungspläne sowie Zahlungsnachweis (zum Beispiel Kontoauszug)
- Nachweis der Grundsteuerhöhe
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Zu Beachten
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verändert haben, sind Sie verpflichtet alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen (zum Beispiel auf Einkommen aus einem Minijob).
Fristen
- In der Regel erhalten Sie das Wohngeld ab dem Ersten des Monats weitergezahlt, nachdem der vorherige Bescheid abgelaufen ist, wenn Sie den Antrag auf Weiterzahlung spätestens einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Wohngeldstelle eingereicht haben.
- Die Bewilligung für Wohngeld ist in der Regel 12 Monate lang gültig.