Hamburg.deHamburg ServiceWohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern

Wohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern

Wenn sich Ihre Lebenssituation in Bezug auf Ihren Wohngeldbezug dauerhaft verändert, wird Ihr Wohngeld neu berechnet.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:

  • Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
  • Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind, hat sich um mindestens eine Person reduziert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 Prozent verringert.
  • Die Änderungen sind nicht nur vorübergehend. Sie dauern länger als 4 Monate an.

Benötigte Unterlagen

Die Wohngeldstelle fordert Unterlagen von Ihnen an, wenn diese für die Entscheidung von Amts wegen (ohne Antrag) benötigt werden.

Zu Beachten

Die Neuberechnung wird automatisch durchgeführt. Um sicherzustellen, dass Sie das Wohngeld rechtmäßig beziehen, darf die zuständige Stelle die Daten Ihrer Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.


Wenn Ihre Miete oder Wohnkosten sinken oder Ihr Einkommen steigt, und diese Änderungen länger als 4 Monate anhalten, kann es sein, dass Sie zu viel erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen.

Fristen

Als Wohngeldempfängerin oder Wohngeldempfänger müssen Sie Änderungen, die Ihr Wohngeld verringern könnten, sofort melden. Ändert sich Ihre Situation nicht genau zum Monatsanfang, wird die Neuberechnung ab dem Ersten des folgenden Monats wirksam.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Wohngeldanspruch von Amts wegen. Sie wird von sich aus tätig. Sie brauchen nichts zu tun.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen neuen Bescheid.

Dauer

Sobald die zuständige Stelle von der Änderung Ihrer Situation erfährt, wird Ihr Wohngeldantrag innerhalb eines Jahres neu geprüft und entschieden.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: HS Wohngeld Lastenzuschuss Wohngeldminderung

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025