Hamburg.deHamburg ServiceWohngeld Minderung von Amts wegen

Wohngeld Minderung von Amts wegen

  •  
Wenn die Wohngelddienststelle nicht nur vorübergehende Änderungen der Verhältnisse bekannt werden, ist über das Wohngeld neu zu entscheiden.
  •  

Beschreibung der Leistung

Die Minderung der Wohngeldleistungen kann sie betreffen, wenn sich

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
  • Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
  • ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert.

Darüber kann die Wohngelddienststelle von Amts wegen entscheiden und Rückforderungen geltend machen, wenn diese Änderungen nicht nur vorübergehend sind.
Bitte teilen Sie daher Änderungen unverzüglich mit.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen zu entscheiden, wenn sich

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
  • Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
  • ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert

Benötigte Unterlagen

Bei der Entscheidung von Amts wegen, sind keine Unterlagen von Ihnen nötig.
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Zu Beachten

Es erfolgt eine Neuberechnung von Amts wegen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Wohngeldempfänger sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Tritt die Änderung der Verhältnisse nicht zum Ersten eines Monats ein, ist mit Wirkung vom Ersten des nächsten Monats an zu entscheiden.

Verfahrensablauf

Hier wird die Wohngelddienststelle von Amts wegen tätig.
Sie erhalten einen neuen Bescheid.

Dauer

Eine Neuentscheidung von Amts wegen muss innerhalb eines Jahres, nachdem die Wohngeldbehörde von der Änderung der Verhältnisse Kenntnis erlangt hat, erfolgen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Mietzuschuss Wohngeldangelegenheiten Wohnung HS Wohngeld Eigenheim Eigentumswohnung Lastenzuschuss Wohngeldbescheid Wohngeldbetrag Wohngelderhöhung Wohngeldhöhe Wohngeldminderung

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024