Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind, hat sich um mindestens eine Person reduziert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 Prozent verringert.
- Die Änderungen sind nicht nur vorübergehend. Sie dauern länger als 4 Monate an.
Benötigte Unterlagen
Die Wohngeldstelle fordert Unterlagen von Ihnen an, wenn diese für die Entscheidung von Amts wegen (ohne Antrag) benötigt werden.
Zu Beachten
Die Neuberechnung wird automatisch durchgeführt. Um sicherzustellen, dass Sie das Wohngeld rechtmäßig beziehen, darf die zuständige Stelle die Daten Ihrer Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.
Wenn Ihre Miete oder Wohnkosten sinken oder Ihr Einkommen steigt, und diese Änderungen länger als 4 Monate anhalten, kann es sein, dass Sie zu viel erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen.
Fristen
Als Wohngeldempfängerin oder Wohngeldempfänger müssen Sie Änderungen, die Ihr Wohngeld verringern könnten, sofort melden. Ändert sich Ihre Situation nicht genau zum Monatsanfang, wird die Neuberechnung ab dem Ersten des folgenden Monats wirksam.