Voraussetzungen
Über die Leistung des Wohngeldes ist von Amts wegen zu entscheiden, wenn sich
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder reduziert
- Ihr Einkommen um mehr als 15 % erhöht oder
- ihre Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert
Benötigte Unterlagen
Bei der Entscheidung von Amts wegen, sind keine Unterlagen von Ihnen nötig.
Zur Mitteilung von Änderungen ist folgendes nötig:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Zu Beachten
Es erfolgt eine Neuberechnung von Amts wegen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Wohngeldempfänger sind verpflichtet Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Tritt die Änderung der Verhältnisse nicht zum Ersten eines Monats ein, ist mit Wirkung vom Ersten des nächsten Monats an zu entscheiden.