Voraussetzungen
Wenn bei Ihnen eines der folgenden Ereignisse aufgetreten ist, kann die Wohngelddienststelle das überzahlte Wohngeld von Ihnen zurückfordern:
- Umzug aller Haushaltsmitglieder
- Wohngeld wird nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet
- Beantragung oder Bezug von Transferleistungen (z.B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld II / Bürgergeld)
- Tod des Wohngeldempfängers.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen werden ggf. von der Wohngelddienststelle angefordert.
Zu Beachten
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.