Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Sie ziehen auf ein Schiff und haben keinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands mehr? Wie Sie sich ummelden, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in ein inländisches Schiffsregister eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.



Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.



Sie haben keine Meldepflicht, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Binnenschiff, auf dem Sie sich anmelden, muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
  • Das Seeschiff ist berechtigt, die Bundesflagge zu führen.

Benötigte Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
  • Eine Anmeldung ist nur im Standort des Hamburg Service Hamburg-City möglich.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden, nachdem Sie umgezogen sind.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich oder lassen sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten.
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung.

Dauer

Die Anmeldung dauert wenige Minuten.

Gebühren


  • Die Gebühren betragen 12 EUR

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 04.03.2026