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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

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Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Wenn Sie Kapitän oder Besatzungsmitglied eines Seeschiffes sind, meldet Sie der Reeder bei bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an.
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Beschreibung der Leistung

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Binnenschiff, auf dem Sie sich anmelden muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
  • Das Seeschiff auf das durch den Reeder angemeldet werden, muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Benötigte Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers
  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
  • Eine Anmeldung ist nur im Kundenzentrum Hamburg-Mitte möglich.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte
  • Sie erscheinen persönlich beim Kundenzentrum - Fachbereich Einwohnerdaten des Bezirksamts Hamburg-Mitte oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. 
  • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung.

Dauer

Die Anmeldung dauert circa 12 Minuten.

Gebühren


  • Die Gebühren betragen 12 EUR

    • pro volljährige Person, oder

    • pro Person unter 18 Jahren, die alleine vorspricht.



Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 10.10.2024