Beschreibung der Leistung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das in ein inländisches Schiffsregister eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.
Sie haben keine Meldepflicht, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben.