Beschreibung der Leistung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich am Ort des Heimathafens des Schiffes anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses an. Hierzu müssen Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.