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Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis

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Sie können Ihren gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) wieder entsperren lassen.
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Beschreibung der Leistung

Wenn der elektronische Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis gesperrt wurde, können Sie die Sperrung nur im Hamburg Service - Fachbereich Einwohnerdaten wieder aufheben lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Online-Ausweisfunktion wurde gesperrt
  • Personalausweis wurde wiederaufgefunden

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Zu Beachten

  • Seit 2017 wird der Personalausweis nur noch mit eingeschalteter eID ausgeliefert.
  • Die Sperr-Hotline 116 116 ist immer erreichbar. Sie ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
    Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.

Fristen


  • unverzüglich

Verfahrensablauf

  • Sie kommen persönlich mit dem Personalausweis zum Hamburg Service - Fachbereich Einwohnerdaten

Dauer


  • 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024