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Speicherung von Signaturzertifikaten auf Ihrem elektronischen Identitätsnachweis

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Sie können mit der elektronischen Signatur können ein digitales Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur in Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
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Beschreibung der Leistung

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Zu Beachten

  • Die Funktion zur Nutzung der elektronischen Signatur steht nach Aushändigung des Personalausweises automatisch zur Verfügung

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur.
  • Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.

Dauer

keine

Gebühren

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates richten sich nach der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024