Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können, können Sie nach Abschluss des Asylverfahrens und einem rechtskräftigen Bescheid eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen, für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. In Hamburg ist die zuständige Stelle davon abhängig, welche Fallkonstellation Ihrem Antrag zugrunde liegt: Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:
- Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
- Vorrübergehend schutzsuchende Personen
- Asylberechtigte
- Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, für die Abschiebeverbot vorliegt
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
- Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.