Sozialbehörde

Bildungspaket Leistungen beantragen

Wenn Sie nicht genug Geld haben, um Bildungs- oder Freizeitangebote für Ihr Kind zu bezahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Beschreibung der Leistung

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen dabei, gleichberechtigt an schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilzunehmen.


Unterstützung können Sie erhalten für:

  • Ausflüge und Klassenfahrten im Rahmen der Schule, Kindertagesbetreuung oder Kindertagespflege
  • Schulbedarf (zum Beispiel Stifte, Hefte, Taschenrechner)
  • Lernförderung (wenn die Schule einen Bedarf feststellt)
  • gemeinsames Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege
  • sechs Wochen kostenlose Ferienbetreuung pro Schuljahr im Rahmen der schulischen Ganztagsbetreuung
  • kostenloses Deutschlandticket des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)
  • Teilnahme an Vereins-, Kultur- oder Freizeitangeboten (zum Beispiel Sportverein, Musikschule, Freizeiten)

Je nach Art der Leistung und der von Ihnen bezogenen Sozialleistung sind in Hamburg unterschiedliche Stellen zuständig. Die zuständigen Stellen informieren Sie detailliert über die jeweilige Leistung. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen nur über geringes Einkommen und die zuständige Stelle hat nach Prüfung Ihres Einkommens bestätigt, dass Sie für die von Ihnen beantragte Leistung aus dem Bildungspaket berechtigt sind. oder
  • Sie erhalten bereits oder haben Anspruch auf
    • Bürgergeld (SGB II)
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Je nachdem welche konkrete Leistung aus dem Bildungspaket Sie erhalten möchten, gelten teilweise noch weitergehende Voraussetzungen. Auskunft darüber erhalten Sie direkt bei den für die Bearbeitung zuständigen Dienststellen, den Schulen oder der Schulbehörde.

Benötigte Unterlagen

Je nachdem welche Leistung aus dem Bildungspaket Sie beantragen möchten, können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links"

Zu Beachten

Sie erhalten die Schulbedarfspauschale automatisch für Ihre Kinder zwischen 7 und 15 Jahren, wenn Sie laufend Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Februar und August zusammen mit Ihren anderen Leistungen.



Wenn Ihr Kind an einem Angebot zur soziokulturellen Teilhabe, wie einem Sportverein oder einer Musikschule, teilnehmen möchte, können Sie die Beantragung und Abrechnung mit der Stadt Hamburg direkt vom Anbieter beziehungsweise der Anbieterin erledigen lassen.



Wenn Sie ein geringes Einkommen haben aber keine Sozialleistung erhalten, gilt für die Prüfung Ihrer Berechtigung für die Leistungen aus dem Bildungspaket folgende Zuständigkeit:


Die zuständige Stelle ist das Job Center team.arbeit.hamburg (wenn Sie erwerbsfähig sind) oder die für Sie zuständige Sozialdienststelle im Bezirksamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind).

Fristen

Für die verschiedenen Leistungen gelten unterschiedlichen Antragsfristen und Bedingungen.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den in der Rubrik „Links“ bereitgestellten Vordruck vollständig aus und senden ihn zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die Zuständigkeiten in Hamburg richten sich nach der Art der Leistung, die Sie beantragen möchten. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“
  • Sollten Sie sich mit Ihrem Antrag an eine unzuständige Stelle wenden, wird Ihr Antrag von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG003600308

§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308

§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__2.html

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

SI 21
Steuerung der Hilfen zum Lebensunterhalt, der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Grundsatzangelegenheiten

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Familienkasse Arbeitslosengeld Klassenfahrt Bildungspaket Hamburg Schulausflug Musikschule Lernförderung Bildung Jobcenter arbeitslos ALG 2 ALG II Arbeitslosengeld II Ausflüge Bildungsförderung Bildungsleistung Fahrtkosten hartz 4 Hartz IV Hort Mahlzeit Mittagessen Mittagsverpflegung Musikunterricht Nachhilfe Schulausstattung Schulbedarf Schülermonatskarte Sozialgeld Sozialhilfe Sportverein Teilhabe Teilhabepaket Vereinsbeitrag Wohngeld Wohngeldempfänger Bürgergeld

Letzte Aktualisierung: 10.05.2026