Sozialbehörde

Versorgungsärztlicher Dienst Allgemeine Information

Der versorgungsärztliche Dienst erstellt die medizinischen Gutachten für die Bescheide im Schwerbehinderten- und Sozialen Entschädigungsrecht. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Der versorgungsärztliche Dienst erhält seine Aufträge aus den Referaten für das Schwerbehindertenrecht und dem Sozialen Entschädigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie selbst den versorgungsärztlichen Dienst nicht beauftragen können oder müssen. Die zuständige Stelle, bei der Sie zum Beispiel einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis oder auf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht gestellt haben, beauftragt den versorgungsärztlichen Dienst. Der versorgungsärztliche Dienst erstellt dann entweder auf Grundlage Ihrer Unterlagen oder – wenn nötig – nach einer persönlichen Untersuchung ein Gutachten. Dabei ist nicht nur wichtig, welche Krankheit oder Diagnose Sie haben, sondern vor allem, wie stark Ihre Einschränkungen Ihr Leben und Ihre Teilhabe am Alltag beeinflussen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle benötigt eine ärztliche Stellungnahme, um darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Leistung aus dem Schwerbehindertenrecht oder dem Sozialen Entschädigungsrecht gewährt werden kann.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls: Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Gegebenenfalls: Ihnen vorliegende ärztliche oder medizinische Unterlagen

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Je nach Lage des Einzelfalls können unterschiedliche Fristen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin gerne genauer.

Verfahrensablauf

  • Sie haben bei der zuständigen Stelle eine Leistung aus dem Schwerbehindertenrecht oder dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragt.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob eine ärztliche Stellungnahme benötigt wird. Das trifft in den meisten Fällen zu.
  • Die zuständige Stelle leitet Ihre Akte an den Versorgungsärztlichen Dienst weiter.
  • Der Versorgungsärztliche Dienst erstellt entweder nach Aktenlage oder nach Untersuchung eine Stellungnahme.
    • Sollte eine Untersuchung erforderlich sein, so bekommen Sie vom Ärztlichen Dienst eine Einladung.
    • Im Gutachten gibt der Ärztliche Dienst eine Empfehlung zur Höhe Ihres Grades der Behinderung (GdB) beziehungsweise Grad der Schädigung (GdS) ab.
  • Nach Erstellung des Gutachtens geht Ihre Akte wieder zurück in Stelle, welche das Gutachten in Auftrag gegeben hat.
  • Die zuständige Stelle lässt Ihnen einen schriftlichen Bescheid zukommen, aus dem sich Ihr Leistungsanspruch ergibt.

Dauer

Die Bearbeitungszeit ist individuell sehr unterschiedlich. Sie können erheblich zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen, indem Sie alle Ihre Erkrankungen betreffenden Unterlagen zusammen mit dem Antrag einreichen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/BJNR265210019.html

Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV)

https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

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Suchwörter: Ärztlicher Dienst (Schwerbehindertenrecht) Ärztlicher Dienst zur Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht

Letzte Aktualisierung: 16.05.2026