Beschreibung der Leistung
Der versorgungsärztliche Dienst erhält seine Aufträge aus den Referaten für das Schwerbehindertenrecht und dem Sozialen Entschädigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie selbst den versorgungsärztlichen Dienst nicht beauftragen können oder müssen. Die zuständige Stelle, bei der Sie zum Beispiel einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis oder auf Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht gestellt haben, beauftragt den versorgungsärztlichen Dienst. Der versorgungsärztliche Dienst erstellt dann entweder auf Grundlage Ihrer Unterlagen oder – wenn nötig – nach einer persönlichen Untersuchung ein Gutachten. Dabei ist nicht nur wichtig, welche Krankheit oder Diagnose Sie haben, sondern vor allem, wie stark Ihre Einschränkungen Ihr Leben und Ihre Teilhabe am Alltag beeinflussen.