Sozialbehörde

Individuelle Beförderung für Menschen mit Behinderung beantragen

Wenn Sie als Mensch mit Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie eine Unterstützung bei der Mobilität beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie auf besondere Transportangebote angewiesen sein. Sie können dann die Zahlung einer Beförderungspauschale oder eines Beförderungsbudgets beantragen, um die für Sie anfallenden Mehrkosten ganz oder teilweise abzudecken.


Wenn Sie

  • ein Spezialfahrzeug mit Rampe zur Beförderung mit Ihrem Rollstuhl benötigen, können Ihnen bis zu 120,00 EUR monatlich gewährt werden.
  • ein Spezialfahrzeug mit Rampe und Hilfestellung beim Verlassen/Betreten Ihrer Wohnung oder regelmäßig aufgesuchter Zielorte benötigen, weil diese nicht barrierefrei erreichbar sind, können Ihnen bis zu 160,00 EUR monatlich gewährt werden.

Wenn Sie einen begründeten Bedarf nachweisen können, kann die Beförderungspauschale für zwei Monate pro Jahr aufgestockt werden. Sie erhalten dann ein individuelles Beförderungsbudget für Ihren begründeten Einzelfall. Sie müssen alle Fahrtkosten per Quittung nachweisen.


Wenn Sie regelmäßig einen höheren Beförderungsbedarf haben, weil Sie

  • sich intensiv ehrenamtlich engagieren
  • besonders wichtige Kontakte aufrechterhalten müssen
  • an Interessen- oder Sportgruppen teilnehmen, die für Sie wesentlich sind, um Ihrer Isolation entgegenzuwirken

dann kann Ihnen auch ein ganzjähriges individuelles Beförderungsbudget gewährt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Behinderung.
  • Sie haben einen regelmäßigen Beförderungsbedarf.
  • Die Nutzung von Bussen und Bahnen istfür Sie nicht möglich oder zumutbar.
  • Es gibt keine Angehörigen, die Sie im eigenen Fahrzeug befördern können

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltesAntragsformular
  • Ärztliche Atteste oder Berichte, aus denen sich Ihre Mobilitätseinschränkung unter Angabe der Diagnosen ergibt.
  • Gegebenenfalls: Bescheid über die Feststellung einer Behinderung, Pflegegutachten

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein und nutzen dazu das bereitgestellte Antragsformular.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten

Gebühren

Das Antragsverfahren ist kostenfrei.

Beförderungskosten, die über die bewilligte Beförderungspauschale beziehungsweise das Beförderungsbudget hinausgehen, müssen Sie selbst tragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 113 Abs. 1 und 2 Nr. 7 SGB IX

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__113.html

§ 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__83.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

SI ZfT
Projekt Zentrum für Teilhabe

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Fahrdienst für Schwerstbehinderte, Berechtigung Blindenfahrdienst Assistenzleistungen

Letzte Aktualisierung: 14.05.2026