Voraussetzungen
- Sie wohnen in Hamburg.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben eine Behinderung oder
- Sie sind von einer Behinderung bedroht und
- Ihre Behinderung hindert Sie im Alltag.
- Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat bei Ihnen eine Suchterkrankung diagnostiziert. Die Diagnose erfolgte nach den Kriterien der ICD-10, dem internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- Krankenkassenkarte in Kopie
- Schweigepflichtentbindung
- Antragsformular „Bogen A - Antrag auf Eingliederungshilfe Sucht“ ausgefüllt
- Aktuelle Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Bescheid des Jobcenters)
- Ärztliche Unterlagen mit ICD-Diagnosen zur Suchterkrankung und zu seelischen Erkrankungen
Gegebenenfalls zusätzlich:
- Ausweis der Betreuerin oder des Betreuers
- Nachweis der Schwerbehinderung
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- Unterbringungsbeschluss nach § 1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Ärztliche Gutachten zur Unterbringung nach §1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Platzzusage der beantragten Einrichtung
Zu Beachten
Bei der Eingliederungshilfe Sucht gibt es folgende Formen der Leistungserbringung:
Besondere Wohnform (ehemals „stationäre Einrichtung“)
Die besondere Wohnform bietet Ihnen engmaschige Unterstützung in Wohngruppen oder kleineren Wohngemeinschaften. Sie können das Angebot dauerhaft oder zeitlich begrenzt nutzen. Sie bekommen dort insbesondere
- Unterstützung bei der Führung Ihres Haushaltes und Organisation Ihres Alltags
- Hilfestellung bei Behördengängen und in finanziellen Angelegenheiten
- Unterstützung im Umgang mit Ihrer Suchterkrankung und Förderung eines geregelten Alltags
- Förderung Ihrer sozialer Kontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Begleitung und Förderung Ihrer Freizeitgestaltung
- gegebenenfalls Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum
Wohnen mit Assistenz (ehemals „ambulant Betreutes Wohnen“)
Das Wohnen mit Assistenz bietet Ihnen in Ihrer eigenen Wohnung oder in Wohnungen, die bereitgestellt werden, ambulante Unterstützung im Alltag, insbesondere
- Unterstützung bei der Führung Ihres Haushaltes und Organisation Ihres Alltags
- Begleitung bei der Auseinandersetzung mit Ihrer Suchterkrankung
- Hilfe bei sozialen Kontakten und Ihrer Integration in die Gemeinschaft
- Unterstützung bei Behördengängen
- Förderung Ihrer Freizeitgestaltung und einer eigenständigen Wochenstruktur
- Beratung und Begleitung bei der Planung Ihres Haushalts oder der Regulierung Ihrer Schulden
Ambulante Sozialpsychiatrie-Sucht (ASP-S)
ASP-S ist eine ambulante Unterstützung, die direkt in Ihrem Zuhause oder in Ihrem gewohnten Umfeld stattfindet, insbesondere
- Individuelle Begleitung im Umgang mit Ihrer Suchterkrankung
- Unterstützung bei der Führung Ihres Haushaltes und Organisation Ihres Alltags
- Unterstützung bei Ämtergängen, Anträgen oder anderen bürokratischen Aufgaben
- Beratung und Begleitung bei der Haushaltsplanung oder der Schuldenregulierung
- Förderung Ihrer sozialen Teilhabe und Begleitung bei Freizeitaktivitäten
Persönliches Budget
Das persönliche Budget ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, notwendige Unterstützung selbst zu organisieren und flexibel zu gestalten. Sie können das persönliche Budget für Bereiche wie Beratung, Begleitung oder Freizeitaktivitäten nutzen. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt (zum Beispiel Fachkräfte oder Bekannte) und wie oft.
Persönliches Budget als Arbeitgeber*innen-Modell
Beim Arbeitgeber*innen-Modell übernehmen Sie die Rolle als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber für Ihre Assistenzkräfte. Das bedeutet aber auch, dass Sie nicht nur für die Auswahl der Mitarbeitenden verantwortlich sind, sondern auch alle Pflichten und Rechte als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber erfüllen müssen.
Die zuständige Stelle klärt mit Ihnen gemeinsam, welche Art der Leistungserbringung für Sie sinnvoll und hilfreich ist.
Falls bei Ihnen keine Suchterkrankung vorliegt, Sie aber auf Grund einer körperlichen, psychischen oder geistigen Behinderung Unterstützung wünschen, ist eine andere Stelle für Ihren Antrag auf Eingliederungshilfe zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links."
Fristen
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden Ihnen frühestens ab dem 1. Tag des Monats gewährt, in dem Sie den Antrag stellen.