Sozialbehörde

Ausgleichsamt Allgemeine Information

Wenn Sie Auskünfte im Zusammenhang mit Kriegsfolgelasten benötigen, können Sie sich an das Ausgleichsamt wenden.

Beschreibung der Leistung

Das Ausgleichsamt ist eine Behörde, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingerichtet wurde, um bestimmte finanzielle Leistungen im Rahmen des sogenannten Lastenausgleichs zu regeln. Die Ausgleichsämter waren insbesondere in der Zeit von den 1950er- bis in die 1990er-Jahre aktiv. Aufgaben eines Ausgleichsamts waren:

  • Entschädigung von Personen, die durch Krieg, Vertreibung oder Enteignung Vermögensverluste erlitten haben (zum Beispiel Heimatvertriebene, Bombengeschädigte, Flüchtlinge).
  • Feststellung von Vermögensverlusten:
  • Zahlung von Ausgleichsleistungen in Form von Renten, Einmalzahlungen oder Darlehen

Heute sind die meisten Aufgaben der Ausgleichsämter abgeschlossen oder wurden in andere Verwaltungsbereiche integriert. Sie können Auskünfte über die Tätigkeiten der Ausgleichsämter erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihrem Auskunftsanliegen stehen keine rechtlichen Hindernisse (zum Beispiel Datenschutz) entgegen.

Benötigte Unterlagen

Personalausweis



Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Zu Beachten

Bis 1982 befanden sich die Ausgleichsämter in Hamburg dezentral bei den Bezirksämtern

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage.
  • Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die gewünschte Auskunft.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Lastenausgleichsgesetz (LAG)

https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

ZfT 421
Geschäftsstelle und interner Service Versorgungsamt

Sprechzeiten nach Vereinbarung mit dem zuständigen Team

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Letzte Aktualisierung: 12.05.2026