Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Juristische Person Wechsel der vertretungsberechtigten Person anzeigen

Sie betreiben als juristische Person ein Gewerbe? Wie Sie den Wechsel der vertretungsberechtigten Person der zuständigen Stelle mitteilen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eine juristische Person ist eine Organisation oder ein Unternehmen, die Rechte und Pflichten hat. Sie kann Verträge abschließen, Besitz haben oder vor Gericht klagen und verklagt werden. Anders als natürliche Personen (also Menschen) ist eine juristische Person kein Mensch, sondern eine rechtlich anerkannte Einheit.



Die vertretungsberechtigte Person einer juristischen Person ist die Person, die die Organisation oder das Unternehmen nach außen hin rechtsgültig vertreten darf. Sie kann Verträge abschließen, Dokumente unterschreiben oder Rechtsgeschäfte tätigen. Wer vertretungsberechtigt ist, hängt von der Rechtsform der juristischen Person ab.



Die vertretungsberechtigten Personen sind im Handelsregister ersichtlich. Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn Sie die vertretungsberechtigte Person ändern möchten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person.
  • Sie möchten die vertretungsberechtigte Person ändern.

Benötigte Unterlagen

  • notariell beglaubigte Anzeige zum Wechsel der vertretungsberechtigten Person

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an ein Notariat.
  • Das Notariat berät Sie. Sie bringen die Urkunden über die Änderung mit.
  • Das Notariat erstellt die Anmeldung und beglaubigt die erforderlichen Unterschriften.
  • Das Notariat übermittelt die Anmeldung der Änderung der vertretungsberechtigten Person auf elektronischem Wege der zuständigen Stelle. Es reicht die notariell beglaubigten Dokumente ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Dokumente und Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder von Ihrem Notariat an.
  • Die zuständige Stelle trägt die Änderung der vertretungsberechtigten Person im Register ein.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung und eine Kostenrechnung.
  • Sie begleichen die Kostenrechnung.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren


  • Es fallen Gebühren für die Eintragung der Änderung an. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich festgelegt.

  • Zusätzlich fallen Notariatskosten an. Die Höhe der Notariatskosten erfahren Sie von Ihrem Notariat.

  • Für die Einsicht in das Handelsregister fallen keine Gebühren an.

  • 10,00 EUR für einfache (unbeglaubigte) Auszüge aus dem (Handels-)Register

  • 20,00 EUR für beglaubigte Auszüge aus dem (Handels-)Register

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)

www.gesetze-im-internet.de/gewo/__150.html



§ 30 Abs.5 Bundeszentralregister (ZRG)

www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html



§ 53 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__53.html



§ 107 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__107.html



§ 143 Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__143.html



§ 161 II Handelsgesetzbuch (HGB)

www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html



§ 39 GmbH-Gesetz (GmbHG)

www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__39.html



§ 81 Aktiengesetz (AktG)

www.gesetze-im-internet.de/aktg/__81.html

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Registersachen

Mo-Fr 9-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 15.05.2026