Voraussetzungen
- Sie wollen in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer arbeiten.
- Sie haben eine vergleichbare Berufsqualifikation aus dem Ausland.
- Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig.
- Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat: Eheurkunde
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Ausbildungsnachweise
- Nachweise über Ihre relevanten Berufserfahrungen oder Kenntnisse
- Gegebenenfalls: Zusage für einen Arbeitsplatz oder Arbeitsvertrag
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung.
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden, ist abhängig von Ihrem Fall, Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie wann einreichen müssen. Und teilt Ihnen auch mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten
Fristen
Keine