ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rundfunkbeitrag Allgemeine Informationen für Privatpersonen

Sie möchten Ihre Wohnung für den Rundfunkbeitrag anmelden, abmelden oder geänderte persönliche Daten mitteilen? Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Der Rundfunkbeitrag ist eine monatliche Gebühr, mit der die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert werden. Der Rundfunkbeitrag muss für jede Wohnung in Deutschland gezahlt werden.



Als Privatperson müssen Sie sich mit Ihrer Wohnung beim Beitragsservice anmelden, Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitteilen und den Beitrag gegebenenfalls abmelden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Als Privatperson müssen Sie jede Ihrer Wohnungen für den Rundfunkbeitrag anmelden, wenn Sie volljährig sind und für die Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
    • Eine unbewohnte Wohnung müssen Sie nicht anmelden.
  • Sie müssen Ihre Daten aktualisieren lassen, wenn sich etwas geändert hat.
    • Das gilt insbesondere bei einer neuen Adresse, einer Namensänderung, einer neuen Bankverbindung oder wenn Sie eine andere Zahlungsweise nutzen möchten.
  • Sie können den Rundfunkbeitrag abmelden, wenn Sie ihn bisher gezahlt haben und die Beitragspflicht für Sie entfällt.
    • Das ist der Fall, wenn Sie ins Ausland umziehen, mit einer Person zusammenziehen, die bereits zahlt oder wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von Ihrem Anliegen ab.


Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Sie zahlen den Rundfunkbeitrag im privaten Bereich je Wohnung. Er hängt nicht von der Art oder Anzahl Ihrer Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: je Wohnung ein Beitrag.


Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den privat genutzten Autos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für

  • Familien,
  • Wohngemeinschaften und
  • unverheiratete Paare

Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim?


Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.



Sie können eine Ermäßigung beantragen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben. Das gilt zum Beispiel,

  • wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung),
  • wenn Sie gehörlos oder stark hörgeschädigt sind oder
  • wenn Sie wegen einer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und Ihr Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.

Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.



Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten.


Eine Befreiung ist auch möglich, wenn Ihr Einkommen die Grenze für Sozialleistungen nur geringfügig überschreitet (um weniger als 17,50 Euro).


Wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung beantragen.


Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten andere Regelungen.

Fristen


  • Sie müssen den Rundfunkbeitrag ab dem ersten Tag des Monats zahlen, in dem Sie in eine Wohnung einziehen.

  • Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten sofort mit.

  • Ihre Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen und Sie dies der zuständigen Stelle mitgeteilt haben.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Meldung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag oder ändert Ihre Daten entsprechend.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Bescheid.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie regelmäßig die Zahlungsaufforderungen zum Rundfunkbeitrag.
  • Sie begleichen die Zahlungsaufforderungen.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise 4 - 6 Wochen.

Gebühren


  • Es fallen keine Gebühren an.

  • Kosten entstehen nur durch den Rundfunkbeitrag selbst, sofern Sie nicht befreit sind.

Rechtsbehelf

entfällt

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 08.05.2026