Voraussetzungen
- Als Privatperson müssen Sie jede Ihrer Wohnungen für den Rundfunkbeitrag anmelden, wenn Sie volljährig sind und für die Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
- Eine unbewohnte Wohnung müssen Sie nicht anmelden.
- Sie müssen Ihre Daten aktualisieren lassen, wenn sich etwas geändert hat.
- Das gilt insbesondere bei einer neuen Adresse, einer Namensänderung, einer neuen Bankverbindung oder wenn Sie eine andere Zahlungsweise nutzen möchten.
- Sie können den Rundfunkbeitrag abmelden, wenn Sie ihn bisher gezahlt haben und die Beitragspflicht für Sie entfällt.
- Das ist der Fall, wenn Sie ins Ausland umziehen, mit einer Person zusammenziehen, die bereits zahlt oder wenn Sie Ihre Wohnung aufgeben.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von Ihrem Anliegen ab.
Welche Unterlagen Sie konkret benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Sie zahlen den Rundfunkbeitrag im privaten Bereich je Wohnung. Er hängt nicht von der Art oder Anzahl Ihrer Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: je Wohnung ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle
- Rundfunkgeräte,
- Smartphones und
- Computer
innerhalb Ihrer Wohnung und in den privat genutzten Autos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt. Diese Regelung gilt für
- Familien,
- Wohngemeinschaften und
- unverheiratete Paare
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim?
Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt
- vom Treppenhaus oder
- einem Vorraum aus oder
- von außen betreten können.
Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Sie können eine Ermäßigung beantragen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben. Das gilt zum Beispiel,
- wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind (mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung),
- wenn Sie gehörlos oder stark hörgeschädigt sind oder
- wenn Sie wegen einer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und Ihr Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.
Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten.
Eine Befreiung ist auch möglich, wenn Ihr Einkommen die Grenze für Sozialleistungen nur geringfügig überschreitet (um weniger als 17,50 Euro).
Wenn Sie Blindenhilfe erhalten oder taubblind sind, können Sie eine Befreiung beantragen.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten andere Regelungen.
Fristen
- Sie müssen den Rundfunkbeitrag ab dem ersten Tag des Monats zahlen, in dem Sie in eine Wohnung einziehen.
- Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten sofort mit.
- Ihre Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung nicht mehr nutzen und Sie dies der zuständigen Stelle mitgeteilt haben.