Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende Beratung im Studierendenwerk Hamburg erhalten

Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Studierendenwerk Hamburg über Fördermöglichkeiten wie BAföG beraten lassen können.

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Beschreibung der Leistung

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.


Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung

  • Ihres Studiums,
  • unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Studiums

Das Studierendenwerk Hamburg berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Sie erhalten dort auch Unterstützung bei der Antragstellung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen. Über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie BAföG erhalten möchten, werden Sie während der Beratung informiert.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen. Über die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie BAföG erhalten möchten, werden Sie während der Beratung informiert.

Zu Beachten

Neben dem Studierendenwerk berät Sie in Hamburg auch das Bezirksamt Hamburg-Mitte zu BAföG-Fragen. Viele Informationen finden Sie auch über den Internetauftritt des BaföG. Über das dortige Kontaktformular können Sie auch Anfragen senden.



Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

Fristen

Es gibt keine Fristen für eine Beratung.



BAföG kann Ihnen erst am dem Beginn Ihres Studiums oder studienbezogenen Praktikums gewährt werden. Frühestens jedoch ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich beim Studierendenwerk und schildern Ihr Anliegen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen persönlichen Termin vor Ort.
  • Sie erhalten eine Beratung und auf Wunsch auch Unterstützung bei der Antragstellung.

Dauer

Sie erhalten die Beratung schnellstmöglich.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 10.05.2026