Baugenehmigung beantragen

Sie möchten etwas bauen, umbauen oder die Nutzung eines Gebäudes ändern? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können.

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Beschreibung der Leistung

Für die

  • Errichtung,
  • Änderung (zum Beispiel Umbau),
  • Nutzungsänderung (zum Beispiel Umnutzung von Büro zu Wohnungen)

von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Sie müssen die Baugenehmigung beantragen. Die Baugenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit Bau- oder Änderungsmaßnahmen beginnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten eine bauliche Anlage errichten oder ändern.
  • Sie sind selbst bauvorlageberechtigt oder
  • Sie sind Bauherrin oder Bauherr und haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

Benötigte Unterlagen

Je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise für einen Bauantrag erforderlich sind.

Zu Beachten

Bei der Beantragung einer Baugenehmigung können Sie zwischen

  • vereinfachtem Baugenehmigungverfahren,
  • Baugenehmigungsverfahren
  • konzentriertem Baugenehmigungsverfahren

wählen.



Sowohl im vereinfachten Baugenehmigungverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren müssen Sie selbst weitere Genehmigungen anderer, zu beteiligender Behörden einholen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche eingehalten werden.


Wenn Sie dies nicht eigenverantwortlich übernehmen wollen, sollten Sie das konzentrierte Baugenehmigungverfahren wählen. In diesem Fall übernimmt die Verwaltung die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden.


Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens, können Sie diese frühzeitig mit einem Bauvorbescheid klären lassen. Dieser beantwortet nur Einzelfragen. Anschließend müssen Sie trotzdem noch eine Genehmigung beantragen.



Zum 01. Januar 2026 trat die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Kraft. Unter anderem ist vorgesehen, dass für bestimmte Gebäude nur noch eine Bauanzeige statt einer Baugenehmigung erforderlich ist, um „kleinere“ Wohnungsneubauten und Umbauten im Bestand zu erleichtern (sogenannte Genehmigungsfreistellung).



Eine Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen über den Online-Dienst ein. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich.
  • Sie können Ihren Antrag auch von einer bevollmächtigten Person oder einer bauvorlageberechtigten Person einreichen lassen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang Ihres Bauvorhabens und der gewählten Verfahrensart. Sie kann 1-3 Monate nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen in Anspruch nehmen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist abhängig von Art und Umfang Ihres Bauvorhabens und richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGebO).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 13.05.2026