Voraussetzungen
- Sie möchten eine bauliche Anlage errichten oder ändern.
- Sie sind selbst bauvorlageberechtigt oder
- Sie sind Bauherrin oder Bauherr und haben eine Person mit Bauvorlageberechtigung an Ihrer Seite. Dies kann zum Beispiel ein Architekt beziehungsweise eine Architektin oder ein Bauingenieur beziehungsweise eine Bauingenieurin sein.
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens.
Benötigte Unterlagen
Je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Grundsätzlich sind die Anforderungen an Bauvorlagen in der Bauvorlagenverordnung geregelt. Ihre bauvorlageberechtigte Person weiß aufgrund ihres Berufsstandes in der Regel genau, welche Unterlagen und Nachweise für einen Bauantrag erforderlich sind.
Zu Beachten
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung können Sie zwischen
- vereinfachtem Baugenehmigungverfahren,
- Baugenehmigungsverfahren
- konzentriertem Baugenehmigungsverfahren
wählen.
Sowohl im vereinfachten Baugenehmigungverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren müssen Sie selbst weitere Genehmigungen anderer, zu beteiligender Behörden einholen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche eingehalten werden.
Wenn Sie dies nicht eigenverantwortlich übernehmen wollen, sollten Sie das konzentrierte Baugenehmigungverfahren wählen. In diesem Fall übernimmt die Verwaltung die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens, können Sie diese frühzeitig mit einem Bauvorbescheid klären lassen. Dieser beantwortet nur Einzelfragen. Anschließend müssen Sie trotzdem noch eine Genehmigung beantragen.
Zum 01. Januar 2026 trat die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Kraft. Unter anderem ist vorgesehen, dass für bestimmte Gebäude nur noch eine Bauanzeige statt einer Baugenehmigung erforderlich ist, um „kleinere“ Wohnungsneubauten und Umbauten im Bestand zu erleichtern (sogenannte Genehmigungsfreistellung).
Eine Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig.
Fristen
keine