Beschreibung der Leistung
Wer Glücksspiel in Spielhallen, Wettvermittlungsstellen, Gaststätten oder anderen Einrichtungen vor Ort anbietet (sogenanntes stationäres Glücksspiel), benötigt eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat.
Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ohne Erlaubnis stationäres Glücksspiel in Hamburg veranstaltet oder vermittelt wird, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln.