Beschreibung der Leistung
Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und dauerhaft Unterstützung braucht – zum Beispiel bei der Vermögenssorge, der Gesundheitsfürsorge oder bei Behördengängen.
Die betroffene Person hat dabei folgende Rechte:
- Recht auf persönliche Anhörung
- Recht auf Einsicht in bestimmte Unterlagen
- Recht auf Beschwerde gegen die Entscheidung
- Recht auf größtmögliche Selbstbestimmung (nur notwendige Bereiche dürfen betreut werden)
Das Amtsgericht legt genau fest, welche Bereiche die Betreuung umfassen soll:
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Heim- oder Wohnungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten