Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik oder Sport beantragen

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, erhalten Sie im Rahmen des Bildungspakets einen monatlichen Zuschuss für kulturelle, musikalische und sportliche Aktivitäten. Dieser Zuschuss soll Ihnen und Ihren Kindern helfen, am kulturellen und sportlichen Leben teilzunehmen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen, können Sie für Kinder und Jugendliche eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten.



Diese Unterstützung ist Teil des Bildungspakets für kulturelle, sportliche oder musische Aktivitäten. Dies können zum Beispiel Musik- oder Tanzkurse, Sportvereinsmitgliedschaften oder der Besuch von kulturellen Einrichtungen wie Theatern und Museen sein.


Die Unterstützung soll dazu beitragen, dass Ihr Kind an solchen Angeboten teilnehmen kann und seine soziale sowie kulturelle Entwicklung gefördert wird.



Auch wenn die Kosten der Aktivität weniger als 15 Euro betragen, können Sie die Pauschale beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt.
  • Sie beziehen eine der folgenden Sozialleistungen:
    • Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialgeld,
    • Grundsicherung oder Sozialhilfe,
    • Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
  • Ihr Kind nimmt nachweislich an kulturellen, sportlichen oder musischen Aktivitäten teil.

Benötigte Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung)
    • Die Bescheinigung ist ein Kurzbescheid, der bestätigt, dass Sie Sozialleistungen erhalten. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, beantragen Sie die Bescheinigung vorab im Jobcenter team.arbeit.hamburg. Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, erhalten Sie die Bescheinigung automatisch.

Zu Beachten

Wenn die Aktivität kostenlos angeboten wird (zum Beispiel kostenloses Fußballtraining), können Sie die Pauschalleistung von 15 Euro im Monat ebenfalls erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ausgaben zum Beispiel für Fahrtkosten oder Ausrüstungsgegenstände haben. Sie benötigen eine Bestätigung, dass Ihr Kind an der Aktivität teilnimmt.



Kosten für Ausrüstungsgegenstände sind in der Pauschale enthalten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Pauschale für kulturelle, sportliche oder musische Aktivittäten im Rahmen des Bildungspakets mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie bekommen die Pauschale ausgezahlt.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 28 Absatz 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html



§ 34 Absatz 7 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__34.html



§ 6 b Bundeskindergeldgesetz (BkGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html



§ 3 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie den Familiennamen des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 13.05.2026