Eheschließung durchführen

Sie haben einen Termin zum Heiraten? Was Sie bei der standesamtlichen Eheschließung beachten müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Eheschließung kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.


Einige Standesämter bieten auch Eheschließungstermine an Samstagen an. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Wunschstandesamt nach, ob ein Samstagtermin angeboten wird.


Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Es können Trauzeugen benannt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen die geplante Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines der Ehepartner angemeldet haben.
  • Wenn keine der eheschließenden Personen in Deutschland wohnt, melden Sie die Ehe beim Standesamt an, bei dem Sie auch die Ehe schließen werden.
  • Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten, brauchen Sie von dem Standesamt an Ihrem Wohnsitz eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Diese erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung der Ehevoraussetzungen.

Benötigte Unterlagen

Rechtzeitig vorher:

  • Anmeldung der Eheschließung im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Eheschließenden. In Fällen ohne Wohnsitz in Deutschland erfolgt die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der geplanten Eheschließung.

Am Tag der Eheschließung:

  • Terminbestätigung vom Standesamt, in dem die Eheschließung stattfinden soll,
  • Personalausweis oder Reisepass.

Zu Beachten

  • Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt. Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung am Samstag möglich ist.
  • In den Standesämtern gibt es nur begrenzt Platz für Ihre Gäste. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die maximale Besucherzahl.
  • Vor den Hamburger Standesämtern und Rathäusern dürfen Sie keine Tauben Fliegen lassen.
  • In und vor den Hamburger Standesämtern und Rathäusern dürfen Sie nicht mit Reis oder anderen Lebensmitteln werfen. Bitte zünden Sie keine Konfettibomben oder ähnliches.
  • Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung setzten Sie sich bitte umgehend mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung ist auf den Tag genau 6 Monate gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie treffen am Tag der Eheschließung ungefähr zwanzig Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit im Standesamt ein.
  • Die Ausweisdokumente von Ihnen werden von einer Standesamtsmitarbeiterin, oder -mitarbeiter vor der Eheschließung kontrolliert. Falls Sie Trauzeuginnen, Trauzeugen oder eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher dabei haben werden auch deren Ausweisdokumente geprüft.
  • Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte holt Sie im Wartebereich ab und führt Sie in das Trauzimmer.
  • Sie werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten gefragt, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
  • Sie geben sich nacheinander das Jawort.
  • Im Anschluss an das Jawort können Sie Ihre Ringe tauschen.
  • Nach der Eheschließung erhalten Sie die bei der Anmeldung der Eheschließung eingereichten Dokumente zurück. Außerdem erhalten Sie die Eheurkunden.

Dauer

Die Eheschließung dauert in der Regel 20 - 30 Minuten.

Gebühren


  • Für die Durchführung der Eheschließung im Standesamt fallen keine Gebühren an, wenn in  diesem Standesamt auch die Anmeldung erfolgt ist (Wohnsitzstandesamt). Gebühren können anfallen, wenn Sie in einem anderen Standesamt/ an einem anderen Ort als dem Standesamt heiraten, bei dem Sie die Ehe angemeldet haben. Über die Gebühren informieren Sie die Standesämter individuell.

  • Die Gebühren für eine Eheschließung an einem besonderen Ort außerhalb des Standesamtes können verschieden sein. Für Eheschließungen u.a. an einem Samstag fallen zusätzliche Gebühren an.

Rechtsbehelf

Antrag auf Anweisung des Standesamtes durch das Gericht beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1

Rechtsgrundlage

§§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

http://www.gesetze-im-inter-net.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020802377



§ 14 PStG

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html



§ 29 PStV

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html



Art. 13 EGBGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2026