Niendorf Einwohnerangelegenheiten

Fischereiabgabe bezahlen

Wenn Sie fischen möchten, müssen Sie die Fischereiabgabe bezahlen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie vorher die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund einer Ausnahmegenehmigung keinen Fischereischein haben müssen.



Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie wollen in Hamburg fischen.

Benötigte Unterlagen

Gültiger Fischereischein

Zu Beachten

In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.

Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links

Fristen

Sie müssen die Fischereiabgabe bezahlen, bevor Sie mit dem Fischen beginnen. 

Sie bezahlen die Fischereiabgabe in der Regel für ein Kalenderjahr. 

Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie können den Online-Dienst zur Zahlung der Fischereiabgabe nutzen. Alternativ besuchen Sie eine der zuständigen Stellen persönlich.
    • Wenn Sie einen Wohnsitz in Hamburg angemeldet haben, gehen Sie zu einem Standort des Hamburg Service vor Ort oder zu einer der anerkannten privaten Ausgabestellen.
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Hamburg haben, gehen Sie zu einer der privaten Ausgabestellen.
  • Sie bezahlen die Fischereiabgabe.

Dauer

Sofort

Gebühren


  • Anglerinnen und Angler: 10,00 EUR pro Kalenderjahr

  • Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer: 500,00 EUR pro Kalenderjahr

  • Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer: 300,00 EUR  pro Kalenderjahr

  • Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer :50,00 EUR pro Kalenderjahr

  • Angel-Guides: 1.000 EUR pro Kalenderjahr

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§12 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019V2P12

§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGVO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGDVHA2019pP1

 

Adresse und Kontakt

Niendorf Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in jedem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort in Anspruch nehmen.

Mo-Di 10-18, Mi-Do 7:30-14, Fr 7-12 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

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Suchwörter: Fischereiabgabe Fischereimarke

Letzte Aktualisierung: 12.05.2026