Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Kirchenaustritt erklären

Wenn Sie aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Online-Service nutzen

Beschreibung der Leistung

Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als Religionsgemeinschaften bezeichnet.



Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie Ihren Austritt gegenüber der zuständigen Stelle erklären.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie geben die Erklärung persönlich ab.
  • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
    • Vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich erklären. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Erklärung mindestens 12 Jahre alt, muss es bei der Abgabe der Erklärung persönlich anwesend sein.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Sie können Ihre Erklärung auf gegenüber einem Notar oder einer Notarin abgeben. Dort fallen zusätzliche Kosten an.
  • Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird (dies kann 1-2 Monate dauern), endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Änderung wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch unter 115 einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin und erklären den Austritt aus der Religionsgemeinschaft.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über den Austritt.

Dauer

Wenn Sie vorab einen Termin vereinbart haben, kann die Bearbeitung sofort erfolgen. 

Gebühren

31,00 EUR pro austretender Person

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Klassische Kreditkarte

Hinweise zur Zahlungsart

SocialCard wird akzeptiert



 

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen

Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X

Adresse und Kontakt

Barmbek-Uhlenhorst Einwohnerangelegenheiten

Sie können diese Dienstleistung unabhängig von Ihrem Hamburger Wohnort in folgenden Standorten für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service in Anspruch nehmen:

  • Altona
  • Barmbek-Uhlenhorst
  • City
  • Harburg

Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Am 13.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 15.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 22.05.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.


Am 19.06.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 17.07.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 21.08.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.09.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 16.10.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 20.11.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 18.12.2026 ist der Standort ab 12:00 Uhr geschlossen.


Am 23. und 30.12.2026 ist der Standort ab 14:00 Uhr geschlossen.

Wenn Sie einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal nutzen (Kosten 6 Euro). Das Mitbringen eines Fotos entfällt dann. Planen Sie bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein, sofern Sie das Selbsterfassungsterminal nutzen möchten. Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

An unseren Fotoautomaten (Selbsterfassungsterminals) können Sie ganz einfach die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfassen, die Sie für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses, Aufenthaltstitels oder Reiseausweises benötigen. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantragung des gewünschten Dokuments durch einen Sachbearbeiter abgerufen und nicht anderweitig verwendet. Innerhalb von 60 Minuten nach dem Abruf und bei Nichtabruf innerhalb von 12 Stunden werden die Daten gelöscht.



Die erfassten Daten können für mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, verwendet werden.


Bitte beachten Sie, dass der Fotoautomat nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern geeignet ist.


Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos.



Die Erfassung und digitale Übermittlung eines Fotos kostet 6,00 EUR. Dieses Nutzungsentgelt wird zusammen mit den anderen Gebühren vom Sachbearbeiter eingezogen.



Für Fischereischeine und Führerscheinanträge ist das Selbsterfassungsterminal nicht nutzbar. Bitte bringen Sie hierfür ein biometrisches Passbild mit.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Religionsaustritt Kündigung Kirchenmitgliedschaft Kündigung Religionsmitgliedschaft

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026