Heirat anmelden

Sie möchten heiraten? Oder möchten Sie Ihre Lebenspartnerschaft in ein Ehe umwandeln? Dann müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Sie müssen Ihre Eheschließung beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines der Verlobten anmelden.


Ihre Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben. Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen.


Wohnt keiner von Ihnen in Deutschland, melden Sie die Eheschließung bei dem Standesamt an, wo Sie heiraten möchten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind geschäftsfähig.
  • Sie sind persönlich anwesend.
  • Sie sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt.
  • Sie dürfen nicht Ihre Geschwister oder Halbgeschwister heiraten. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption begründet wurde ist eine Ehe auch ausgeschlossen.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein. Eine vorherige Ehe muss aufgelöst sein. Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschieden haben, dann muss die Scheidung in vielen Fällen vorher in Deutschland anerkannt werden.
  • Auch wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, muss diese vor der Ehe aufgelöst werden. Es sei denn Sie wollen Ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Benötigte Unterlagen

  • Wenn Sie die Eheschließung alleine anmelden wollen:
    • von beiden Partnern ausgefülltes Formular "Zur Anmeldung der Eheschließung" mit schriftlicher Vollmacht des verhinderten Partners
  • Wenn mindestens eine Person von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, lassen Sie sich zuerst vom Standesamt zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf des Verfahrens beraten
  • Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
    • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes. Diese wird auch Ledigkeitsbescheinigung genannt. Für in Hamburg gemeldete Personen nimmt das Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung Einsicht ins Melderegister:
  • Wenn Sie schon einmal verheiratet oder verpartnert waren:
    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde mit Sterbeurkunde des früheren Partners
    • Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Sterbeurkunde des früheren Partners
  • Wenn Sie gemeinsame Kinder mit in die Ehe bringen, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder (ggf. mit Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung)
  • Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug:
    • Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile/Scheidungsurkunden
    • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
  • Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
    • Bescheinigung über den Familienstand
    • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
  • Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie außerdem:
    • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (als Nachweis der Einbürgerung gelten eventuell auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern).

Zu Beachten

  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
  • Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Gegebenenfalls erfolgt eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.
  • Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille/Legalisation).
  • Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
  • Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
  • Erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
  • Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
  • Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.

Fristen

Nachdem Sie die Eheschließung erfolgreich angemeldet habe, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. 

Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Sie können die Eheschließung frühstens 6 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Eheschließung persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Das Standesamt entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags variiert je nach Standesamt und Einzelfall.

Gebühren

Die Kosten für die Anmeldung einer Eheschließung betragen mindestens 74,50 EUR. 

Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Kosten für Urkunden, Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes; Eheschließungen bei einem anderen Standesamt oder Eheschließungen an Samstagen.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 18.05.2026