HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

Ungeziefer und Schädlinge melden

Sie suchen Informationen zu behördlichen Rattenbekämpfungsmaßnahmen?

Beschreibung der Leistung

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und damit Ihre Gesundheit sowie die Gesundheit von Tieren beeinträchtigen oder sogar gefährden. Wenn Sie Gesundheitsschädlinge bemerken, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge veranlassen.



Gesundheitsschädlinge sind Tiere, die Krankheiten auf Menschen übertragen können. Dazu zählen beispielsweise Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.


Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zu beseitigen. Dazu gehört auch, dass Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten oder anderen Schädlingen durchführen lassen.



Melden Sie, wenn Sie von Gesundheitsschädlinge wie Ratten Iltis, Bettwanzen, Marder oder anderes Ungeziefer betroffen sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Auf Ihrem Grundstück befinden sich Gesundheitsschädlinge, wie Ratten, Bettwanzen, Marder, Iltisse oder anderes Ungeziefer.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge werden von der Stadt nur in öffentlichen Einrichtungen oder auf staatlichem Grund vorgenommen.

Fristen

Melden Sie die Gesundheitsschädlinge, insbesondere Ratten unverzüglich.

Verfahrensablauf

Sie teilen den Schädlingsbefall der zuständigen Stelle mit.

Dauer

keine

Gebühren

Die Meldung der Schädlinge ist gebührenfrei.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/

Adresse und Kontakt

HU3- Hygiene und Infektionsmedizin

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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Suchwörter: Ungezieferbekämpfung Rattenbekämpfung Rattenmeldepflicht Kakerlaken Erdbienen

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026