Hundehaltung, Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes

Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich verboten. Unter strengen Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Haltungserlaubnis erteilt werden.


Rassen wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde. Für ihre Haltung benötigen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich verboten.
  • Für die Erlaubnis müssen Sie insbesondere ein besonderes Interesse nachweisen.
  • Bitte erfragen Sie die besonderen Voraussetzungen in dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ihrem besonderen Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes
  • Nachweise, dass
  • der Hund operativ kastriert ist,
  • eine Haftpflichtversicherung besteht,
  • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist,
  • dass mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht wurde und
  • Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit.

Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Zu Beachten

Zu den unwiderlegbar gefährlichen Hunden nach dem Hundegesetz gehören: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Diese gelten immer als gefährliche Hunde.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie einen als gefährlich eingestuften Hund halten drüfen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Verwaltungsaufwand ab.

Gebühren

Erteilung der Erlaubnis: 610 EUR

Für die Erteilung eines Führungszeugnisses: 13 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P2

§§ 14 - 17 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P14

§ 19 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P19

§ 21 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P21

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 11.05.2026