Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Beantragung einer Unternehmenszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Sie möchten für ein Unternehmen eine Zertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen, um Arbeiten an Einrichtungen vorzunehmen, die fluorierte Treibhausgase enthalten? Wie Sie diese Zertifizierung beantragen erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Ihr Betrieb möchte ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat, das Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.


Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:


· den Namen der Zertifizierungsstelle, den vollständigen Namen des Inhabers, die Ausstellungsnummer sowie gegebenenfalls das Ablaufdatum,


· die Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Inhaber des Zertifikats befugt ist, unter Angabe der maximalen Füllmenge in kg und der betreffenden Einrichtungen,


· das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellungsbefugten.


Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat ebenfalls bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie erhalten das Zertifikat für Ihr Unternehmen in Hamburg von der zuständigen Behörde, wenn


- Ihr Unternehmen eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen beschäftigt, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind und


- Ihr Unternehmen den Nachweis erbringt, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.


Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht,


- dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,


- Name und Sitz des Betriebes,


- Bezeichnung des Standortes,


- bescheinigte Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,


- Bezeichnung der zuständigen Behörde, Datum und Unterschrift

Benötigte Unterlagen

- Antragsformular


- Kopie der Sachkundebescheinigungen

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.

Verfahrensablauf

- Sie reichen den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ein.


- Die zuständige Stelle nimmt die Unterlagen entgegen und prüft sie.


- Falls weitere Informationen benötigt werden, kommt die Behörde auf Sie zu.


- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.


Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall unterschiedlich sein.

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

50,00 EUR – 250,00 EUR

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Rechtsgrundlage

§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 16.05.2026