Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt Ihnen, für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab;
Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ist zuständig für:
- Einzelaufnahmen aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nur bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Härtefälle und außergewöhnliche Härtefälle
- Vorrübergehend schutzsuchende Personen
- Asylberechtigte
- Flüchtlinge
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Personen, für die ein Abschiebeverbot vorliegt
- Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen humanitäre, persönliche oder andere rechtliche oder tatsächliche Gründe die Ausreise unmöglich machen
- Opfer bestimmter Straftaten (Menschenhandel, Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung)
- Integrierte Ausländerinnen und Ausländer sowie bestimmte Familienangehörige mit enger familiärer Bindung in Deutschland.
Der Hamburg Service ist zuständig für:
- Aufnahmen aus dem Ausland durch die obersten Landesbehörden (nicht bei Neueinreise und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen)
- Aufnahmen bei besonders gelagerten politischen Interessen
- Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.