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Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen

Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie Lohnkostenzuschüsse beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie Lohnkostenzuschüsse erhalten. Die Zuschüsse sollen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber finanziell unterstützen und gleichzeitig Menschen, die länger arbeitslos waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.

Die zuständige Stelle kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt

  • im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
  • im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können nicht gefördert werden. Die Förderung beinhaltet einen pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).

Die zuständige Stelle übernimmt zudem die Kosten für ein zweijähriges Coaching, das Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz, in der Familie oder im Alltag unterstützt. Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden.
In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter gegebenenfalls unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für das Coaching von der Arbeit freistellen. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt. Das Coaching wird so gestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie an Ihr Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung am Arbeitsplatz ist nicht Inhalt des Coachings. Bei Bedarf werden Sie in das Coaching eingebunden. Das Coaching-Personal steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung, welche die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen. Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten,
    • erhält zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld.
    • ist seit mindestens 2 Jahren arbeitslos.
    • hat trotz Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen.
  • Die Beschäftigung bei Ihnen ist sozialversicherungspflichtig.
  • Sie stellen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre an.
  • Sie beenden für die Einstellung des neuen Mitarbeiters oder der neuen Mitarbeiterin kein bestehendes Arbeitsverhältnis, nur um einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten.
  • Die einzustellende Person war in den letzten 4 Jahren nicht mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • später: Arbeitsvertrag

Zu Beachten

Ob Sie die Förderung bekommen können, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Fristen

Beantragen Sie den Lohnkostenzuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
  • Sie füllen den Förderantrag aus und reichen Sie ihn bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob das Beschäftigungsverhältnis förderfähig ist und die Person, die Sie einstellen möchten, für diese Förderung in Frage kommt.
  • Bei einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag abschließen und diesen umgehend an die zuständige Stelle übersenden.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid von der zuständigen Stelle
  • Die zuständige Stelle vermittelt Ihrer Mitarbeiterin beziehungsweise Ihrem Mitarbeiter das beschäftigungsbegleitende Coaching.

Dauer

Bis zu mehreren Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 16e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16e.html

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Mo, Di, Do, Fr 7:45-12:15 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich nur für Berufstätige 15-17 Uhr

Bitte kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Standort.


https://team-arbeit-hamburg.de/standorte


Ihren Ansprechpartner finden Sie hier:


https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

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Letzte Aktualisierung: 13.05.2026