Beschreibung der Leistung
Wenn Sie langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, können Sie Lohnkostenzuschüsse erhalten. Die Zuschüsse sollen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber finanziell unterstützen und gleichzeitig Menschen, die länger arbeitslos waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Die zuständige Stelle kann Ihnen 2 Jahre lang Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt
- im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und
- im 2. Arbeitsjahr 50 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.
Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können nicht gefördert werden. Die Förderung beinhaltet einen pauschalierten Sozialversicherungsbeitrag (außer: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).
Die zuständige Stelle übernimmt zudem die Kosten für ein zweijähriges Coaching, das Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz, in der Familie oder im Alltag unterstützt. Ihre geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen an diesem Coaching teilnehmen. Das Coaching kann innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort stattfinden.
In den ersten 6 Monaten der Förderung müssen Sie Ihre geförderte Mitarbeiterin oder Ihren geförderten Mitarbeiter gegebenenfalls unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für das Coaching von der Arbeit freistellen. Der Coachingbedarf wird individuell festgelegt. Ihre unternehmerischen Belange werden bei der Terminierung des Coachings berücksichtigt. Das Coaching wird so gestaltet, dass es auch die spezifischen Anforderungen berücksichtigt, die Sie an Ihr Personal stellen. Die fachliche Einarbeitung am Arbeitsplatz ist nicht Inhalt des Coachings. Bei Bedarf werden Sie in das Coaching eingebunden. Das Coaching-Personal steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung, welche die geförderte Mitarbeiterin beziehungsweise den geförderten Mitarbeiter betreffen. Gegebenenfalls kann auch eine berufliche Weiterbildung gefördert werden.