Beschreibung der Leistung
Die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht ist eine Zahlung, die Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber leisten müssen, wenn Sie in Ihrem Betrieb nicht so viele schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wie es das Gesetz vorsieht.
Für die Berechnung wird zunächst erfasst, wie viele Arbeitsplätze Ihr Unternehmen hat und wie viele davon tatsächlich mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind. Danach wird ermittelt, wie groß die Differenz zwischen der vorgeschriebenen Anzahl und der tatsächlichen Beschäftigung ist. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dieser Differenz und ist gestaffelt: Je kleiner der Anteil der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, desto höher fällt die Abgabe aus.