Melderegister erweiterte Auskunft beantragen

Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Beschreibung der Leistung

Mit einer Melderegisterauskunft erhalten Sie Daten, die im Einwohnermeldeamt über eine Person gespeichert sind. Wenn die in der einfachen Melderegisterauskunft enthaltenen Daten nicht ausreichend sind, können Sie auch eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, die mehr Daten enthält, zum Beispiel:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort (sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  • Familienstand,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienname, Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Sie machen ein berechtigtes Interesse glaubhaft. Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Familienname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
  • Bei erweiterter Melderegisterauskunft gegebenenfalls zusätzlich: Nachweise zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses

Zu Beachten

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Sie bringen zu dem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.

Dauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage vor Ort kann bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Gebühren

22,50 EUR pro Auskunft und Person

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 45 Bundesmeldegesetz (BMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__45.html

45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/341-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Letzte Aktualisierung: 16.05.2026