Verpflichtungserklärung für einen Zeitraum über 90 Tage abgeben

Wann und wie Sie eine Verpflichtungserklärung für eine Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage für einen ausländischen Gast abgeben können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einer Person helfen möchten, ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für über 90 Tage zu bekommen, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, die Kosten des Lebensunterhalts zu tragen, wenn die Person es nicht selbst kann. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ernährung, Wohnung, Bekleidung, medizinische Versorgung sowie die Kosten für eine Rückreise in das Heimatland. Ihre Verpflichtungserklärung gilt dann im Verfahren zur Erteilung eines nationalen Visums und einer Aufenthaltserlaubnis als Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind eine natürliche Person oder die Vertretung einer juristischen Person, zum Beispiel eines Unternehmens, oder eines karitativen Verbandes.
  • Ihr Einkommen ist nachweislich ausreichend, um auch die Lebensunterhaltungskosten der einreisenden Person zu tragen.
  • Wenn Sie selbst im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis sind, ist diese länger gültig, als der geplante Aufenthalt Ihres Gastes.
  • Sie halten sich nicht in Deutschland auf aufgrund:
    • einer Duldung,
    • einer Fiktionsbescheinigung,
    • einer Aufenthaltsgestattung,
    • eines Visums,
    • oder einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie erhalten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • wenn Sie aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR/Schweiz) kommen:
    • zusätzlich Aufenthaltserlaubnis
  • wenn Sie eine juristischen Person vertreten (zum Beispiel Firma, Verein):
    • zusätzlich Nachweis, dass Sie berechtigt sind, die juristische Person zu vertreten
    • zusätzlich Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweise dafür, dass Sie in der Lage sind, für den Lebensunterhalt der einreisenden Person aufzukommen. Dies können zum Beispiel sein:
    • Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen
    • Rentenbescheid
    • Arbeitslosengeld-Bescheid
    • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld
  • wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
    • aktueller Steuerbescheid
    • aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
    • gegebenenfalls andere Nachweise, aus denen Ihr monatliches Nettoeinkommen oder -gewinn hervorgeht (zum Beispiel Bescheinigung Ihrer Steuerberatung)
  • Identitätsnachweis und aktuelle ausländische Adresse der einreisenden Person

Zu Beachten

  • Die Verpflichtungserklärung können Sie auch gegenüber der zuständigen Auslandsvertretung abgeben.
  • Sie können für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung keine andere Person bevollmächtigen.
  • Planen Sie genug Zeit für die Antragstellung und die Übersendung der Verpflichtungserklärung ein.
  • Bei der Beurteilung wird geprüft, ob Sie genug Geld für den Lebensunterhalt der einreisenden Person haben. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Personen Sie schon unterstützen müssen, wie viele Verpflichtungserklärungen Sie abgegeben haben und warum die Person einreisen möchte.

Fristen

Eine Verpflichtungserklärung kann maximal 6 Monate vor dem 1. Tag der Einreise abgegeben werden. Eine Verpflichtungserklärung ist maximal 5 Jahre gültig. Weitere Fristen bestehen nicht.  

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich per E-Mail bei der zuständigen Stelle und schildern Ihr Anliegen
  • Die zuständige Stelle informiert Sie über das Verfahren sowie die notwendigen Unterlagen und Nachweise und vereinbart einen Termin mit Ihnen.
  • Sie kommen persönlich zu dem Termin und machen alle notwendigen Angaben vor Ort.
  • Die zuständige Stelle prüft anhand Ihrer Angaben, ob Sie fähig sind, den Lebensunterhalt der einreisenden Person zu sichern. Falls Unterlagen oder Informationen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese von Ihnen nach.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Verpflichtungserklärung.
  • Sie unterschreiben die Verpflichtungserklärung.
  • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an die einreisende Person.

Dauer

Wenn alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, kann Ihnen die Verpflichtungserklärung direkt übergeben werden.

Gebühren

29,00 EUR

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 17.05.2026